Von: mk
Bozen – „Entweder man ist schwanger oder man ist es nicht. Dasselbe gilt für die Zweisprachigkeit: Entweder sie gilt oder sie gilt nicht. Genauso wenig, wie man nicht ein bisschen schwanger sein kann, kann die Zweisprachigkeit auch nicht nur ein bisschen gelten“, ärgert sich die Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Myriam Atz Tammerle, über die derzeitigen Zustände beim Südtiroler Sanitätsbetrieb. Dort gelte zwar die Zweisprachigkeitspflicht, jedoch würden neuerdings auch einsprachige Mitarbeiter eingestellt. „Widerspruch über Widerspruch!“, findet Atz Tammerle.
Nachdem der Südtiroler Sanitätsbetrieb nun Personal ohne Zweisprachigkeitsnachweis aufnimmt, verlangte die Süd-Tiroler Freiheit dazu nähere Informationen von der Landesregierung und hakte mit einer Anfrage nach. „Darauf folgte eine absolut widersprüchliche Antwort, nämlich, dass die vorgeschriebene Zweisprachigkeitspflicht gilt, aber vorübergehend einsprachige Mitarbeiter aufgenommen würden, denen nahegelegt werde, einen Sprachkurs zu besuchen“, erklärt die Brwegung.
Die Zweisprachigkeitspflicht sei laut Autonomiestatut für alle öffentlichen Dienste vorgeschrieben, um den Bürgern ihr Recht auf Gebrauch der Muttersprache zu garantieren. Wenn das jetzige zweisprachige Personal im öffentlichen Dienst beispielsweise in den Ruhestand geht und in Zukunft Mitarbeiter ohne Zweisprachigkeitsnachweis eingestellt werden, laufe man langfristig Gefahr, dass das Recht auf Gebrauch der Muttersprache nicht mehr garantiert ist.
„Gespräche im Gesundheitswesen, bei denen häufig Fachausdrücke verwendet werden, müssen in der Muttersprache des Patienten geführt werden!“, stellt Atz Tammerle fest und fordert, dass die Zweisprachigkeitspflicht ausnahmslos gelten müsse, „und nicht nur ein bisschen“.