Von: mk
Bozen – Die italienische Regierung erwägt erneut eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Bis 2022 soll diese bis auf 26,5 Prozent steigen. Für ein Grenzgebiet wie Südtirol hätte dies verheerende Auswirkungen, es würde zu einem Wettbewerbsnachteil kommen, und die Familien in Südtirol würden finanziell enorm belastet. Ein Kaufkraftverlust der Bevölkerung sowie eine Abwanderung des Konsumkaufs in Regionen mit geringerer Mehrwertsteuer wären die weiteren Folgen. Dies befürchtet die Süd-Tiroler Freiheit, die heute zu dem Thema eine Pressekonferenz abgehalten hat.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sei grundlegend abzulehnen. Sollte diese dennoch kommen, bedürfe es einer Sonderregelung für Südtirol, ist die Bewegung überzeugt.
Die Süd-Tiroler Freiheit will mit einem Beschlussantrag erreichen, dass sich der Landtag gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausspricht. Sie verweist dabei auf Regionen, in denen steuerliche Sonderregelungen gelten, die als Vorbild dienen können, um die Mehrwertsteuer in Südtirol nicht zu erhöhen.
Im aktuellen „DEF“ (Documento di programmazione economica e finanziaria) ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer erneut vorgesehen – mit dem Plan, diese auf 24,2 Prozent im Jahr 2019, auf 24,9 Prozent im Jahr 2020, auf 25 Prozent im Jahr 2021 und auf 26,5 Prozent im Jahr 2022 zu erhöhen, sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Auch der begünstige Steuersatz von derzeit zehn Prozent soll angehoben werden. Die von der Regierung gesetzten und versprochenen Maßnahmen (Quote 100, Flat Tax usw.), der Anstieg des Spread, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung, die steigende Staatsverschuldung usw. seien laut Experten Anzeichen dafür, dass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer schwer zu vermeiden sein wird.
„Laut Berechnung von Experten würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer die Familien im Schnitt mit 538 Euro belasten, für die Provinzen Bozen und Trient wurde sogar eine noch höhere Belastung von 654 Euro errechnet“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit.
Angesichts des immensen Schuldenbergs des italienischen Staates würde die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu keinem signifikanten Abbau der Staatsschulden beitragen, dafür aber die Kaufkraft der Menschen enorm belasten und den Unternehmen und somit der gesamten Wirtschaft nachhaltig schaden.
Für ein Grenzgebiet wie Südtirol hätte eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zusätzlich gravierende Auswirkungen, da in Österreich die Mehrwertsteuer nur bei 20 Prozent liegt und in Deutschland gar nur bei 19 Prozent. Ein schmerzlicher Kaufkraftverlust der Bevölkerung, ein Wettbewerbsnachteil für Südtiroler Unternehmen, ein Standortnachteil für den Tourismus und nicht zuletzt eine Abwanderung des Konsumkaufs in die umliegenden Regionen mit niedrigerer Mehrwertsteuer wären die direkten Folgen, betont die Bewegung.
„Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist daher grundlegend abzulehnen. Sollte die italienische Regierung dennoch an diesem Vorhaben festhalten, bedarf es für Süd-Tirol ― dessen Wirtschaft eng mit Österreich und Deutschland verflochten ist ― einer Sonderregelung, damit es auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen zu keiner Erhöhung der Mehrwertsteuer kommt, die über jener der umliegenden Regionen liegt“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit.
Es gebe in Europa sehr viele Beispiele für regionale Unterschiede in der Festsetzung der Mehrwertsteuer innerhalb eines Staatsgebietes.
„Das Kleinwalsertal und mit ihm die Gemeinde Mittelberg, aber auch die Gemeinde Jungholz gehören beispielsweise zum österreichischen Staatsgebiet, wenden aber auf Grund ihrer geographischen Lage und Nähe zu Deutschland nicht den österreichischen Umsatzsteuersatz an, sondern jenen der Bundesrepublik Deutschland. In den italienischen Gemeinden Livigno und Campione wird sogar überhaupt keine Mehrwertsteuer berechnet“, betont die Bewegung.
Die Süd-Tiroler Freiheit verweist auf eine Reihe von weiteren Beispielen für regionale Ausnahmen – unter anderem auch auf die Färöer, die eine autonome zu Dänemark gehörende Inselgruppe, aber weder Zoll- noch Steuergebiet der EU sind. Grönland sei gleichfalls ein autonomer Teil Dänemarks, das aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU zählt. Büsingen gehöre nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU, da es eine deutsche Exklave sei und zum Schweizer Zollgebiet gehöre. Helgoland sei weder Zoll- noch Steuergebiet der EU.