Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute das Verfahren zur Veröffentlichung und Genehmigung des Parkplans und der Parkordnung für den Nationalpark Stilfserjoch eingeleitet. Es läuft gemäß dem im geltenden Landesraumordnungsgesetz für Fachpläne vorgesehenen Verfahren ab und umfasst mehrere Schritte. Am Ende dieses Verfahrens wird ein endgültiger Genehmigungsbeschluss der Landesregierung stehen.
“Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur eigenständigen Verwaltung des Südtiroler Parkanteils gesetzt”, betonte Landesrat Richard Theiner, der den Beschluss eingebracht hat, im Anschluss an die heutige Regierungssitzung.
Im Nationalparkplan und in der Nationalparkordnung sind die Formen und Modalitäten für den Schutz des Nationalparks festgelegt. “Es geht um den Schutz der Natur, der Umwelt und der Landschaft, aber auch um die Berücksichtigung der historischen-kulturellen, sozialen und wirtschaftlich nachhaltigen Belange”, erklärt Landesrat Theiner.
Der Parkplan gliedert sich in vier Teile: Teil eins umfasst eine ausführliche ökologische und sozio-ökonomische Analyse; Teil zwei beinhaltet die Vision und strategische Ausrichtung des Nationalparks; Teil drei entspricht dem eigentlichen Parkplan (piano del parco) und umfasst die Durchführungsbestimmungen und die Zonierung des Gebietes; Teil vier schließlich besteht in der Parkordnung (regolamento del parco).
Kernelement Zonierung
Der Parkplan unterteilt das Parkgebiet auf der Grundlage verschiedener Schutzgrade in vier Zonen: A) Kernzonen: Hier steht die Bewahrung der Natur im Mittelpunkt; die menschlichen Aktivitäten beschränken sich auf den Naturtourismus und Alpinismus, die die Natur als solche nicht beeinträchtigen. B) Bewahrungszonen: Hier geht es um die Erhaltung der Habitate und der Land-, Wald- und Weidewirtschaft. C) Übergangsgebiete: Hier geht es um die Erhaltung der typischen Landschafts- und Nutzungsformen der alpinen Landwirtschaft. D) Entwicklungsgebiete, die unterteil werden in bewohnte Gebiete (D1), Skizonen (D2) und Marmorabbaugebiete (D3). “Die Entwicklungszonen sind so gestaltet, dass ein ordentliches Wirtschaften im Gebiet des Nationalparks ermöglicht wird”, betont Landesrat Theiner.
Parkplan und Parkordnung müssen in Einklang mit den vom Komitee für den Nationalpark genehmigten Leit- und Richtlinien stehen. “Dazu ist zu sagen, dass der Parkplan einerseits für die Lombardei, das Trentino und Südtirol gemeinsam gültige Bestimmungen beinhaltet, andererseits aber auch für Südtirol spezifische Bestimmungen”, führt Theiner aus. “Diese tragen der Tatsache Rechnung, dass der Südtiroler Anteil des Nationalparks gleich zwei vollständige Gemeindegebiete und zwar jene von Stilfs und Martell – und somit bewohnte Gebiete – beherbergt.”
Der heute von der Landesregierung genehmigte Beschluss sieht vor, dass die dauerhaft besiedelten Bereiche innerhalb des Nationalparks entsprechend ihrer Nutzung als Entwicklungsgebiete des Parkes ausgewiesen werden.
Wie geht es weiter?
Der Landesregierungsbeschluss wird im Bürgernetz des Landes und am Sitz der betroffenen Gemeinden für 30 Tage veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann jeder in die Unterlagen Einsicht nehmen und bei den Gemeinden oder bei der Landesregierung Anmerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Planes einbringen. Innerhalb der darauffolgenden 60 Tage geben die Gemeinden ein Gutachten zum Planentwurf ab, wobei sie die eingebrachten Bemerkungen und Vorschläge berücksichtigen sollen. Zudem braucht es das Gutachten des Nationalpark- Führungsausschusses und das verbindliche Gutachten des Umweltministeriums.