Von: luk
Bozen – Zu Beginn der heutigen Landtagssitzung gratulierte Präsident Roberto Bizzo Dieter Steger zu seiner Wahl in den Senat, was von zahlreichen Abgeordneten mit Applaus kommentiert wurde.
Für die Vertrauenspersonen der Institutswohnungen sind derzeit keine besonderen Voraussetzungen vorgesehen, während die Schlichtung von Streitigkeiten, die sich in Mehrfamilienhäusern unweigerlich ergeben, eine bestimmte Professionalität voraussetzen, kritisierte Elena Artioli und fragte, ob ein solcher bezahlter Auftrag weiterhin ohne eine entsprechende Ausbildung zu rechtfertigen ist und ob das Land ein ausgebildete Schlichter einzusetzen gedenkt.
Die Vertrauensperson sei anfangs als Ansprechpartner für einfache Fragen gedacht gewesen, antwortete LR Christian Tommasini, nun aber seien die Fragen immer schwieriger geworden. Das WOBI beabsichtige, eine entsprechende Ausbildung anzubieten.
Beim Gewerbepark “Molaris” in Mühlen in Taufers wurde in Richtung Bruneck eine Bushaltestelle eingerichtet, die ursprünglich die Haltestelle an der Südausfahrt der Fa. Elektrisola lag, berichtete Bernhard Zimmerhofer. Nun müssen sämtliche Mitarbeiter dieser Firma den gefährlichen Weg direkt über die belebte Hauptstraße zum Arbeitsplatz nehmen, weil zwischen Haltestelle und Firma kein Gehsteig vorhanden ist. Es wurden außerdem 150 Unterschriften zur Wiederherstellung der ursprünglichen Haltestelle gesammelt und hinterlegt. Zimmerhofer fragte daher die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand zu diesem Thema? Wann wird es einen sicheren Zugang für die Mitarbeiter von der Bushaltestelle zur Firma Elektrisola geben?
Eine zusätzliche Haltestelle könne nur eingerichtet werden, wenn die bestehende aufgelassen werde, sonst würden sich die Fahrzeiten verlängern, antwortete LR Florian Mussner. Die Gemeinde, die dafür zuständig sei, wollte die alte Haltestelle auflassen, habe sie aber aufrecht erhalten, da am neuen Ort ein Gehsteig und ein Übergang fehle. Auch dafür sei die Gemeinde zuständig, wenngleich das Land Hilfe biete.
Brigitte Foppa erinnerte an die feierliche Eröffnung der Zughaltestelle für das neue Bozner Viertel Kaiserau. Nun höre man aber, dass knapp die Hälfte der rund 30 Züge zwischen Bozen und Meran dort gar nicht halte. Foppa fragte die Landesregierung, ob des der Wahrheit entspreche, was der Grund dafür sei, ob das Mobilitätsressort mit der Situation zufrieden sei und ob es Hoffnung gebe, dass mehr Züge in Kaiserau halten.
Der Bahnhof sei in jeder Hinsicht wichtig, bestätigte LR Florian Mussner. Derzeit werde die Haltestelle alle halbe Stunde angefahren, von 16 Zügen pro Richtung. Der Halt weiterer Züge wäre technisch schwierig, auch weil sich die Fahrzeiten verlängern würden und die Koordinierung der Einfahrten in den Zielbahnhöfen schwierig würde – aus 2 Minuten Verspätung würden dann 10 und mehr. Die Landesregierung sei nicht ganz zufrieden, bemühe sich aber um eine Lösung. Erst mit der Realisierung des Virgltunnels sei eine definitive Neugestaltung der Fahrpläne möglich.
Immer wieder erreichen Andreas Pöder Mitteilungen von Eltern, die sich darüber beschweren, dass Kinderärzte sich nicht oder nicht ausreichend Zeit für die Untersuchung des Gesundheitsstatus des Kindes vor der Durchführung von Impfungen nehmen. Oft werden die Eltern nur gefragt, ob das Kind gesund sei. Pöder stellte dazu folgende Fragen: Besteht ein Recht der Eltern darauf, dass der Gesundheitsstatus des Kindes vor der Impfung vom Arzt bzw. vom Kinderarzt überprüft wird? Warum werden solche Untersuchungen nicht standardmäßig durchgeführt? Wird die Landesregierung Schritte ergreifen, damit die Kinderärzte darauf hingewiesen werden, den Gesundheitsstatus der Kinder vor der Durchführung einer Impfung eingehend zu überprüfen?
Vor der Impfung müssten die Eltern einen ausführlichen Anamnesebogen ausfüllen, antwortete LR Martha Stocker, außerdem müssten sie das Gesundheitsbüchlein vorlegen. Falls Zweifel bestünden, würden genauere Untersuchungen durchgeführt, ansonsten seien letztere nicht notwendig.
Immer wieder werden Beschwerden und Klagen über die Pensionspositionen von Beamten der Südtiroler Landesverwaltung laut, berichtete Helmuth Renzler. Es herrscht große Unklarheit und die Situation ist äußerst problematisch. Nicht nur die Betroffenen selbst beschweren sich, auch die Patronate und die Versicherungsanstalt NISF/INPS haben große Schwierigkeiten mit der Handhabung. Renzlers Fragen an die Landesregierung: Wie viele Versicherungspositionen sind bis zum 31. Dezember 2017 noch nicht zertifiziert worden? Wäre es nicht angebracht und sinnvoll, die Versicherungspositionen der anstehenden Pensionierungen mindestens vier Jahre im Voraus zu zertifizieren? Gedenkt die Landesregierung, mehr Personal für diesen Bereich einzustellen, um diese Missstände zu beheben? Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um den Antragstellern mehr Rechtssicherheit zu garantieren?
Die Versicherungspositionen würden vor Pensionierung rechtzeitig zertifiziert, antwortete LR Waltraud Deeg, andere Verwaltungen würden nach Geburtsdatum der Antragsteller vorgehen. Es sei kein Fall bekannt, bei dem wegen Nichtzertifizierung die Pension nicht ausbezahlt wurde. Eventuell denke man an eine provisorische Aufstockung des Amtes. Helmuth Renzler zeigte sich nicht zufrieden, jeder habe Jahre vor Pensionierung Anrecht darauf, das genaue Datum zu wissen.
Paul Köllensperger verwies auf die von der Landesregierung 2015 festgelegten Voraussetzungen für die Auswahl des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes. Demnach müsste der Kandidat noch vor dem Gesuchstermin im Besitz des gültigen Studientitels sein. Da GD Schael nicht in der ministeriellen Rangliste der geeigneten Generaldirektoren aufscheine, obwohl er darum angefragt habe, könne man daraus schließen, dass er die nötigen Voraussetzungen nicht habe. Im Interview mit dem Tagblatt Dolomiten gebe er selbst Probleme bei der Anerkennung seiner deutschen Studientitel zu, sowie dass das Gleichstellungsdekret seines Studientitel vom Ministerratspräsidium am 27.05.2017 ausgestellt worden sei. Des Weiteren bestünden Zweifel daran, dass er das nötige Dienstalter zur Ernennung hatte. Dieses scheine weder für die fünf Jahre im öffentlichen noch für die sieben Jahre im privaten gegeben zu sein.
Köllensperger fragte daher: Warum ist Schael nicht in die Ranglisten der geeigneten GD des Ministeriums aufgenommen worden trotz seiner Anfrage? Wieso ist er dennoch für die Rolle des GD in Südtirol geeignet? Hatte Thomas Schael zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens, also bis 17.02.2015, alle nötigen Voraussetzungen zur Teilnahme? Hatte er diese am 14.05.2015? Hat er diesbezüglich falsche Erklärungen abgegeben? Wer hat diese kontrolliert? War er zum Zeitpunkt der Ausschreibung in Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises A? Wenn nein, wann hat er diesen erlangt? Wann hat er sich zur Zweisprachigkeitsprüfung angemeldet? Verfügte er zum Zeitpunkt des Termins für die Einreichung des Gesuches für die Zulassung zum Auswahlverfahren über einen vom Ministerium anerkannten und gleichgestellten Studientitel? Wann genau wurde das Gleichstellungsdekret ausgestellt? Verfügte er zum Zeitpunkt des Termins für die Einreichung des Gesuches für die Zulassung zum Auswahlverfahren über das vom D.Lgs.30 DICEMBRE 1992 N. 502 vorgeschriebene nötige Dienstalter? Sind sie der Meinung dass die in Art. 3 des Auswahlverfahrens geforderten Kompetenzen in Sachen „Gute Kommunikationsfähigkeiten” und „Führungskompetenz” bei Herrn Schael gegeben sind?
Die Landesregierung wisse nicht, warum Schael nicht ins nationale Verzeichnis aufgenommen wurde, antwortete LR Martha Stocker. Für das Auswahlverfahren des Landes habe er aber die Voraussetzungen gehabt. Schael habe zum Zeitpunkt nicht über die Gleichstellung des Titels verfügt, wohl aber über die ministerielle Anerkennung, die zeitgerecht vorgelegt worden sei. Er verfüge auch über die vorgeschriebene Berufserfahrung, antwortete Stocker und zählt die verschiedenen Stationen seiner Karriere auf. Die Auswahlkommission habe festgestellt, dass Schael die Voraussetzungen erfülle. Stocker ersuchte in dieser Frage um mehr intellektuelle Redlichkeit. Man sollte nicht von Personen, die einem unsympathisch seien, mehr fordern als von anderen. Es wäre ungerecht, auf den normalen Anerkennungsweg zu bestehen, der nach allgemeinem Empfinden viel zu lange dauere. Paul Köllensperger betonte, dass Kontrolle zur Aufgabe des Landtags gehöre und dass Schael laut Ausschreibung die Anerkennung bei Gesuchsabgabe bereits hätte haben müssen.
Elena Artioli erinnerte an den einstimmigen Landtagsbeschluss, die kostenlose Nutzung der Geräte für die Glukoseüberwachung für Patienten mit Diabetes Mellitus zu gewähren. Es gebe verschiedene Geräte auf dem Markt, und ihr Erwerb werde auch vom Staat gefördert, wenngleich die Voraussetzungen für die Steuerabschreibung nicht klar seien. Artioli fragte, ob der Sanitätsbetrieb solche Geräte kostenlos zur Verfügung stelle und wie eine eventuelle Steuerabschreibung zu erlangen sei.
Die Landesregierung habe die kostenlose Benutzung beschlossen und dem Sanitätsbetrieb mitgeteilt, antwortete LR Martha Stocker. Es sei auch festgelegt worden, wer zur Inanspruchnahme berechtigt sei: Personen mit Wohnsitz im Lande, die vom Ticket befreit seien. Für den steuergünstigen Kauf der Produkte (4 statt 22 Prozent) brauche es ein ärztliches Rezept. Den Ärzten sei ein entsprechendes Rundschreiben zugesandt worden.