Von: mk
Bozen – Aggressive Bettler, Drogendealer, Prostituierte und Graffiti-Sprayer müssen sich vorsehen. Südtirols Bürgermeister haben nun die Möglichkeit, selbst mit drastischen Maßnahmen gegen den Verfall in Städten und Dörfern einzuschreiten. Möglich wird das durch ein Gesetzesdekret der römischen Regierung, schreibt das Tagblatt Dolomiten.
Graffiti-„Künstler“, die es zu bunt treiben, wahllos Hauswände und öffentliche Einrichtungen beschmieren, müssen in Zukunft zu Eimer und Bürste greifen, um ihre Werke wieder zu entfernen. Die Bürgermeister dürfen dies künftig verlangen. Wer selbst nicht putzen muss, muss die Rechnung für die Reinigung berappen, die die Gemeinde in Auftrag gibt. Dasselbe gilt für jene, die mutwillig öffentliches Gut zerstören.
Das Gesetzesdekret aus Rom umfasst 18 Gesetzesartikel und stattet die Bürgermeister mit einer Fülle an Möglichkeiten aus.
Besonders gegen Drogendealer kann in Südtirol jetzt nicht mehr nur der Quästor rechtlich vorgehen, auch die Bürgermeister können sie nun aus ihrer Gemeinde verbannen. Wer vor Schulen, in Lokalen oder Discos beim Drogenhandel erwischt wird, kann mit einem Aufenthaltsverbot zwischen einem und fünf Jahren belegt werden.
Bis zu zwölf Monate können hingegen all jene verbannt werden, die wiederholt öffentliches Gut, wie etwa Blumenbeete, Straßenlaternen oder Sitzbänke, zerstören. Dies gilt auf für Personen, die wiederholt ein öffentliches Ärgernis erregen.
Auch für schlechtes Benehmen drohen saftige Strafen. Wer sich etwa stark angetrunken oder unter Drogeneinfluss an einem touristischen oder historischen Ort völlig daneben aufführt, den kann der Bürgermeister für 48 Stunden aus seiner Gemeinde verjagen. Zudem wird eine Verwaltungsstrafe zwischen 300 und 900 Euro fällig. Mit denselben Mitteln können Bürgermeister gegen aggressives Betteln, Straßenstrich und Schwarzhandel vorgehen.
Außerdem können die Bürgermeister nun etwa auch verurteilten Straftäter den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen und Lokalen verbieten.
Mair: “Beruhigungspillen für Bürgermeister?”
„Der Staat hätte die Aufgabe die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und es nicht zu einem Sicherheitsproblem kommen zu lassen. Die öffentliche Sicherheit beginnt beim Schutz der Außengrenzen und nicht in den Amtsstuben der Bürgermeister“, hält die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest.
Für Mair handelt es sich bei dem Dekret aus Rom eher um eine „Beruhigungspille als um ein effektives Instrument zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“. „Das Dekret räumt den Bürgermeistern zwar ein Durchgriffsrecht ein, aber es wird nur zu einer Verlagerung der Problematik führen. Die nach wie vor laschen italienischen Gesetze schrecken weder die Bettlerszene noch andere Unruhestifter ab. Ein Aufenthaltsverbot an einem Ort führt dazu, dass sich diese Personen lediglich weiter bewegen, aber das Problem bleibt nach wie vor“, hält Mair fest.
„Ausländische Personen, die Unruhe stiften, dem aggressiven Betteln frönen oder durch Straffälligkeit auffallen, sind umgehend des Landes zu verweisen“, fordert Mair.