Von: mk
Bozen – Das Land Südtirol ist und bleibt dafür zuständig, die Facharztausbildung von Allgemeinmedizinern nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
In Südtirol besteht aufgrund der bevorstehenden Pensionierungswelle der Allgemeinmediziner ein großer Bedarf an Ärzten. Aus diesem Grund bietet das Land vermehrt Kurse für die dreijährige Ausbildung in Allgemeinmedizin an. Die Ausbildung sieht einen praktischen Teil von 44 Wochen bei einem niedergelassenen Hausarzt vor. Dieser muss die Voraussetzungen erfüllen, um als Tutor die jungen Kollegen zu betreuen, beispielsweise mindestens zehn Jahre Berufserfahrung mitbringen. In den vergangenen Jahren erwies es sich als schwierig, genügend Allgemeinmediziner zu finden, die diese Vorraussetzung erfüllen. Diese ist übrigens auf dem gesamten Staatsgebiet vorgesehen.
Das Land Südtirol setzte im Jahr 2016 mit Landesgesetz Nr. 10/2016 diese zehn Jahre Berufserfahrung auf sechs herab. In Trient beträgt diese Zugangvoraussetzung übrigens fünf Jahre.
Daraufhin hat die italienische Regierung den entsprechenden Gesetzesartikel des Landes (1, Absatz 2) vor dem Verfassungsgericht angefochten. Die Herabsetzung der Berufserfahrung der Tutoren von zehn auf sechs Jahre falle nicht in die Zuständigkeit des Landes Südtirol, so die Begründung.
Nun hat das Verfassungsgericht mit Urteil Nr. 126/2017 die Klage der Regierung abgelehnt und die primäre Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol in der Ausbildung von Ärzten in Allgemeinmedizin bestätigt.
„Dieses Urteil ist für Südtirol von großer Bedeutung“, betont Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. „Derzeit sind 40 Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin in Ausbildung, 13 von ihnen schließen im Juli ab. Weitere 18 haben sich für den Ausbildungsbeginn im September angemeldet“, berichtet die Landesrätin. Mit der herabgesetzten Berufserfahrung könnten nun voraussichtlich ausreichend Tutoren für die individuelle Begleitung der Ausbildenden am Arbeitsplatz gewonnen werden, sagt Stocker.