Von: luk
Bozen – Am 4. Mai 2025 sind die Bürgerinnen und Bürger in 111 Südtiroler Gemeinden aufgerufen, ihre Gemeindeverwaltungen neu zu wählen. Sollte es in einzelnen Gemeinden zu einer Stichwahl kommen, wird diese am 18. Mai 2025 abgehalten. Nicht betroffen vom regulären Wahlturnus sind die Gemeinden Brixen, Lana, Leifers, St. Martin in Passeier und Wengen.
Wichtige Fristen und Abläufe
Bereits am 6. und 7. März 2025 wurden die traditionellen Listenzeichen beim Präsidium der Landesregierung hinterlegt. Die Kandidaturen müssen hingegen zwischen dem 14. und 18. März 2025 bis 12.00 Uhr beim jeweiligen Gemeindesekretariat vorgelegt werden.
Die Wahllokale sind am 4. Mai 2025 von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Direkt nach Schließung der Wahllokale beginnt die Auszählung der Stimmen, sodass erste Ergebnisse am 5. Mai 2025 erwartet werden.
Unterschiedliche Wahlverfahren
Die Stimmabgabe erfolgt je nach Gemeindegröße nach unterschiedlichen Regeln:
- In Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern gibt es zwei getrennte Stimmzettel: einen für die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin und einen für die Wahl des Gemeinderats.
- Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin wird direkt gewählt, indem der Name des Kandidaten oder der Kandidatin angekreuzt wird.
- Für den Gemeinderat wird eine Liste angekreuzt, zusätzlich können bis zu vier Vorzugsstimmen vergeben werden.
In Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern – anlässlich der Gemeindewahl 2025 sind dies: Bozen, Bruneck und Meran – gibt es nur einen Stimmzettel.
- Dieser enthält den Namen des Bürgermeisterkandidaten oder der Bürgermeisterkandidatin sowie die dazugehörigen Listen.
- Wählerinnen und Wähler können direkt auf diesem Stimmzettel ihre Vorzugsstimmen für den Gemeinderat abgeben.
Mit den Gemeindewahlen 2025 steht Südtirol also ein wichtiger Urnengang bevor, der die politische Landschaft in den Gemeinden für die kommenden Jahre prägen wird.
Aktuell sind 1 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen