Von: mk
Bozen – Der Verein „Südtiroler in der Welt“ vertritt die Anliegen der Südtirolerinnen und Südtiroler im Ausland. Ein besonderes Anliegen ist unter anderem auch die Briefwahl, mit der den Heimatfernen die Möglichkeit geboten wird, aus der Ferne am Geschehen in der Heimat mitzuwirken. Wie die bisherige Erfahrung aber gezeigt hat, sind die im Wahlgesetz abgesteckten Fristen zu kurz. Dies soll bei der nun anstehenden Überarbeitung des neuen Wahlgesetzes berücksichtigt werden. Daher hat sich am 3. April der Vorstand der „Südtiroler in der Welt“ mit dem zu überarbeitenden Wahlgesetz für Landtagswahlen auseinandergesetzt.
Zahlreiche Rückmeldungen von Südtirolern im Ausland auf die Landtagswahl 2013 sowie den landesweiten Referenden 2014 und 2015 im Büro der „Südtiroler in der Welt“ hätten aufgezeigt, dass es Bereiche gibt, die bei künftigen Wahlen verbessert werden könnten. Bereits in einem Schreiben vom 9. Dezember 2013 haben die „Südtiroler in der Welt“ der Landesregierung eine Vorverlegung der Fristen vorgeschlagen.
Um sicher zu gewährleisten, dass die Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können und dass die ausgefüllten und zurückgeschickten Wahlzettel rechtzeitig bei der zuständigen Behörde in Südtirol ankommen, fordern die „Südtiroler in der Welt“ die Landesregierung erneut auf, die Termine im Wahlgesetz, inklusive der Einreichung der Listenzeichen und der KandidatInnenliste, um 14 Tage vorzuverlegen.