Von: luk
Bozen – Das Verfassungsgericht in Rom hat den Südtiroler Sonderweg während der Corona-Pandemie für ungültig erklärt. Der Landtag habe mit dem Gesetz vom 8. Mai 2020 seine Befugnisse überschritten.
Dieses Gesetz zielte bekanntermaßen darauf ab, den Bürgern mehr Freiheiten zu geben und basierte auf Eigenverantwortung, legte aber auch klare Regeln wie Abstandsregeln und Kapazitätsgrenzen fest.
Eine Klage gegen das Gesetz, insbesondere hinsichtlich der Greenpass-Kontrolle, führte zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit.
Das Verfassungsgericht entschied, dass Südtirol nicht befugt war, eigene Gesetze zur Pandemiebekämpfung zu erlassen, da diese in die Zuständigkeit des Staates fallen.
Dies zieht die Gültigkeit aller Strafmandate, die im Rahmen des ungültigen Gesetzes ausgestellt wurden, in Frage.