Von: mk
Bozen – Die Anzahl der Beschwerden ist im Jahr 2017 gegenüber dem Jahr 2016 leicht angestiegen. Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass sich die Beschwerden in den letzten vier Jahren zwischen 900 und 1000 pro Jahr eingependelt haben. Die Anzahl der Beratungen nimmt jedoch jährlich enorm zu. Im Jahr 2014 waren es 2.616 Beratungen, im darauffolgenden Jahr schon 3.068, dann im Jahr 2016 waren es 3.560 und im Berichtsjahr waren es sogar 4.097 Beratungen. „Zu erklären ist diese große Steigerung an Beratungsgesprächen sicherlich durch den ansteigenden Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft in Südtirol“, so Morandell. Im Jahr 2017 konnten 950 behängende Beschwerdefälle auch abgeschlossen werden.
Hier geht es zum Bericht
Der größte Teil der Beschwerden entfiel auf die Gemeinden (32,7 Prozent), gefolgt von der Landesverwaltung (20,68 Prozent), dem Sanitätsbetrieb (16,03 Prozent) und den staatlichen Stellen in Südtirol (11,39 Prozent). Zählt man zur Landesverwaltung im engeren Sinne auch die von ihr abhängigen Körperschaften wie Sanitätsbetrieb und Wohnbauinstitut, dann entfallen insgesamt 40,40 Prozent der Beschwerden auf die Südtiroler Landesverwaltung.
Innerhalb der Gemeinden liegt der Schwerpunkt der Beschwerden in baurechtlichen Angelegenheiten (38,06 Prozent) gefolgt von vermögensrechtlichen Fragen (19,03 Prozent), Steuern (14,84 Prozent) und Verwaltungsstrafen (11,61 Prozent).
Über die Hälfte der Beschwerden kommen aus Bozen, dem Pustertal und dem Burggrafenamt, wobei 20 Prozent der Beschwerdeführer aus dem Raum Bozen, 18,46 Prozent aus dem Raum Burggrafenamt und weitere 18,35 Prozent aus dem Großraum Pustertal kommen.
Im Gegensatz zu den meisten Erstkontakten des Bürgers mit der Verwaltung besteht eine Besonderheit beim Kontakt mit der Volksanwältin darin, dass der Bürger seine persönliche Betroffenheit schildern kann. Meist dürfte den Verwaltungsmitarbeitern hierzu die Zeit fehlen. Die Bürger sind alleine deswegen schon dankbar, dass ihnen für ein Gespräch Raum gegeben wird. Für ein wertschätzendes Zuhören bedarf es neben erforderlicher Nachfragen und Rückmeldungen in der Sache auch einer guten Portion Empathie. Insoweit fungiert die Volksanwältin – je nach Lebenssituation – als „Ratgeber“, „Helfer in seelischer Not“, ja als „letzte Hoffnung und Rettungsanker“.
Nicht alle Kontakte mit Bürgern verlaufen aber immer harmonisch. Abhängig von den Umständen verschaffen sich manche Bürger zunächst einmal Luft. Daher hat die Volksanwältin durchaus auch die Rolle als eine Art „Blitzableiter“.
Oft ist auch erkennbar, dass es manchen Bürgern nicht leicht fällt, ihre Anliegen „in Worte zu fassen“. Die Volksanwältin hat somit die Aufgabe das Vorgebrachte des Bürgers aufzubereiten und zu formulieren, weshalb sie auch als „Sprachrohr“ der Bürger gegenüber der Verwaltung handelt.
Ziel des Volksanwalts ist es, möglichst eine Lösung für ein bestimmtes Problem oder zumindest eine Klärung der Angelegenheit zu erreichen. Die Stärke des Volksanwalts besteht hier insbesondere darin, dass auch kreative Lösungen rein praktischer Art verfolgt werden können. Dabei ist der Volksanwältin immer daran gelegen, beide Seiten anzuhören und letztlich zwischen den Positionen zu vermitteln. Insoweit sieht sich der Volksanwalt als „Vermittler“ zwischen Bürger und Verwaltung.
Nach Erhalt der erbetenen Stellungnahmen erläutert der Volksanwalt den Bürgern das Verwaltungshandeln. Hierbei kann der Volksanwalt auch um Verständnis für die Position der Verwaltung werben und diese somit stärken. Sofern sich Bürger mit der Verwaltungssprache etwas schwer tun, wird die Volksanwältin bei seinen Erläuterungen quasi als „Übersetzer“ tätig.
Volksanwältin Morandell erläuterte einige konkrete Fälle aus ihrem Bericht, der auf der Internetseite der Volksanwaltschaft abrufbar ist (www.volksanwaltschaft.bz.it) und ging schließlich auf die Fragen der Abgeordneten ein. Diese sprachen der Volksanwältin auch zahlreich ihr Lob aus.