Von: mk
Bozen – Auf dem Spiel stehen nicht nur die Konzessionen Mühlen und Lappach, die Alperia 9,6 Millionen Euro pro Jahr bescheren, sondern Südtirols gesamter Strom-Frieden. Seit einer Woche verhandelt Alperia mit der Alpine Energy des Ahrntaler Hoteliers Josef Steinhauser über einen außergerichtlichen Vergleich, wie das Tagblatt Dolomiten berichtet.
Vor drei Monaten schlug die „Bombe“ ein: Der Oberste Wassermagistrat in Rom hat die zwei Alperia-Konzessionen für die Kraftwerke Mühlen und Lappach auf Betreiben der Alpine Energy annulliert.
Das Gericht urteilte, dass das Land bei der Vergabe gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen habe. Dieser Verstoß soll auch bei allen anderen 13 Konzessionen vorliegen, die sich mittlerweile in der Hand von Alperia befinden. Die nächste Konzession, die auf der Kippe steht, ist jene vom Kraftwerk Laas-Martell.
Mit den Verhandlungen beauftragt wurde Alperia-Direktor Johann Wohlfahrter, der wie Steinhauser selbst ein Pusterer ist.
Im August legte die Landesregierung Beschwerde gegen das Urteil des Wassermagistrats vor dem Kassationsgerichtshof ein, was eine erste Voraussetzung für einen Vergleich ist. Die Gespräche kommen aber erst jetzt in Gang.
Die Angst des Landes vor „Trittbrettfahrern“, die ebenfalls Rekurs einreichen, war groß. Inzwischen sind dafür allerdings sämtliche Fristen abgelaufen.
Zur Erinnerung: Die erste Runde im gerichtlichen Streit mit der Alpine Energy, die von Anwalt Arthur Frei vertreten wurde, war zugunsten des Landes ausgegangen. Das zweite Mal konnte sich hingegen Frei durchsetzen.
Darauf, dass die dritte Runde wieder ans Land geht, will man sich offensichtlich nicht verlassen, weshalb man nun mit den Verhandlungen begonnen hat.
Einigung ist allerdings noch keine in Sicht. Im Gegenteil: Alpine Energy beharrt offenbar auf ihre ursprünglichen Projekte für E-Werke in Mühlen und Lappach. 2011 wurden diese Vorhaben vom Land archiviert, was die Alpine Energy erst dazu veranlasste, vor Gericht zu ziehen.
Nun ist guter Rat jedoch teuer. Selbst wenn das Land wollte, könnte es derzeit keine Großwasserkonzessionen vergeben, weil das Landesgesetz im Zuge des SEL-Skandals selbst annulliert wurde. Es gibt zwar ein Staatsgesetz. Doch das ist nicht anwendbar, weil die Durchführungsbestimmungen aus Rom seit Jahren auf sich warten lassen.