Von: ka
Bozen – Am 24. September 2019 hat der SVP-Bezirk Bozen zu einem Informationsabend eingeladen, bei dem über das neue Gesetz Raum und Landschaft gesprochen wurde. Neben Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, Vizebürgermeister Luis Walcher und dem langjährigen Gemeindetechniker Giovanni Seppi ist auch der SVP- Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zu Wort gekommen.
„Wir Arbeitnehmervertreter werden auch weiterhin unsere ganze Energie dafür einsetzen, die Arbeitnehmer zu entlasten, ihre Kaufkraft zu steigern und ihnen angemessene und leistbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen“, so Renzler zu Beginn seiner Ausführungen.
Es ist sehr wichtig, den vorhandenen Raum bestmöglich zu nutzen und Grund und Boden zu sparen. Deshalb wird das neue Raumordnungsgesetz von den SVP-AbreitnehmerInnen als eines der wichtigsten Regelungen für die nächsten Jahre angesehen. Aber ebenso wichtig ist auch die Ausarbeitung eines neuen Wohnbauförderungsgesetzes. Wohnbau und Raumordnung gehen nämlich Hand in Hand und es muss darauf geachtet werden, dass der eine Bereich nicht vom anderen verdeckt oder gar ins Aus gedrängt wird. In diesem Zusammenhang teilt Helmuth Renlzer auch mit, dass die SVP-ArbeitnehmerInnen im neuen Gesetz Raum und Landschaft zwei wichtige Etappenziele erreicht sehen. Dies ist zum einen, dass das Erfolgsmodell des geförderten Wohnbaus fortgesetzt wird und es zum anderen durch die Wohnungen mit Preisbindung einen neuen innovativen Ansatz für das leistbare Wohnen gibt.
„Wir haben in der letzten Legislatur intensiv mit dem ehemaligen Landesrat für Raumordnung Richard Theiner zusammengearbeitet, um die Anliegen der einfachen Menschen im Gesetzestext unterzubringen. So ist es uns gelungen, dass am Erfolgsmodell des geförderten Wohnbaus nicht gerüttelt wurde“, so Renzler.
Gegen Ende seiner Rede führte der Abgeordnete noch ein paar Punkte und Überlegungen an, die in beiden Gesetzen Berücksichtigung finden sollen. Zum ersten müssen die Miet- und Eigentumswohnungen müssen leistbar gemacht werden und die Gemeinden sollen motiviert werden, für den Wohnbau geeignete Flächen zu erwerben, um dadurch noch mehr Spielraum für die Gestaltung der Flächen zu haben. Zudem soll das WOBI zum Zweck der „Durchmischung“ einen Teil der Wohnungen an Personen mit mittleren Einkommen vermieten und der der Bedarf der Eigentumswohnungen sollte jährlich auf Gemeinde- bzw. Landesebene erhoben werden. Weiters dürfen die von den Gemeinden zu definierenden Siedlungsgrenzen nicht zu eng gezogen werden, um auch weiterhin noch genügend Grund für den geförderten Wohnbau zur Verfügung zu haben und in den Ballungsgebieten müssen vor allem leerstehende Wohnungen unattraktiv werden, und zwar beispielsweise durch höhere Besteuerung, um so neuen Wohnraum zu schaffen. Und zuletzt muss in den Städten und größeren Ortschaften eine Erhöhung der Baudichte vorgeschrieben werden, um dadurch neuen Baugrund einzusparen.
„Der geförderte Wohnbau sorgt in den sogenannten Mischzonen dafür, dass Südtirol auch in Zukunft eine der höchsten Eigenheim-Quoten in Europa haben wird. Diese Maßnahme hat sich bewährt und wir werden sie weiterhin hart verteidigen“, so Renzler abschließend.