Von: luk
Bozen – „Wenn wir dieser Reform nicht zustimmen, verwerfen wir eine große Chance. Jetzt haben wir die Möglichkeit vieles zu ändern, was wir seit Jahren kritisieren“, appelliert SVP-Fraktionsvorsitzender Dieter Steger an das Verantwortungsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und warnt vor den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Scheiterns der Verfassungsreform.
“Eine Verfassungsreform ist in Italien längst überfällig. Die Regierung Renzi hat es geschafft einen Vorschlag vorzulegen, der einerseits die notwendigen Anpassungen des politischen Systems enthält, andererseits aber auch Chancen eröffnet, sei es für Italien, aber auch Südtirol”, so Steger.
“Handlungsfähigeres Italien durch Abschaffung des Zweikammer-Systems”
Die Entscheidungsabläufe im politischen System zu vereinfachen ist das wichtigste Ziel der Reform. Durch die Abschaffung des perfekten Zweikammer-Systems und durch eine Neuordnung der Zuständigkeiten des Staates und der Regionen mit Normalstatut soll der Staat handlungsfähiger werden. „Der Gesetzgebungsprozess muss in Italien schneller, einfacher und effizienter vonstatten gehen. Seit Jahrzehnten kritisieren wir das perfekte Zweikammersystem, welches mittlerweile nur noch in Italien und Rumänien existiert. Jetzt liegt ein Reformvorschlag vor, der sowohl von der Politik, als auch von der Rechtslehre herbeigesehnt war“, sagt Steger. Auch wenn die Reform nicht das Gelbe vom Ei sei und wir den Zentralismus immer abgelehnt haben, werde mit dieser Reform die Effizienz gesteigert und Kosten gespart. Er verweist gleichzeitig darauf, dass Südtirol durch die Verkleinerung und die neue Zusammensetzung des Senats seinen Einfluss keineswegs verlieren werde. Die autonomen Provinzen Bozen und Trient würden wie eigene Regionen angesehen und würden deshalb im künftigen Senat überproportional stark vertreten sein.
“Durch Schutzklausel Autonomiestatut absichern und weiterentwickeln”
Während die Kompetenzen zwischen Staat und Regionen mit Normalstatut durch die Reform neu geregelt werden, ändert sich für die Regionen mit Sonderstatut erst einmal nichts, erläutert Steger. Dafür sorge die sogenannte Schutzklausel. “Diese garantiert, dass die Neuregelung nur für Regionen mit Normalstatut gilt. Gleichzeitig legt sie fest, dass das Autonomiestatut überarbeitet werden soll. Diese Überarbeitung, die mit dem Autonomie-Konvent bereits begonnen hat, muss im Einvernehmen vonstatten gehen, d.h. die Autonomie kann nur mit dem Einverständnis der Südtiroler abgeändert werden. So behält Südtirol durch die Verfassungsreform im schlimmsten Fall den derzeitigen Status, kann allerdings im Einvernehmen mit dem Staat die Autonomie weiter ausbauen. Der Staat kann aber ohne die Zustimmung der Südtiroler das Autonomiestatut nicht mehr abändern. Erst durch dieses verpflichtende Einvernehmen mit dem Staat, welches in der Schutzklausel festgeschrieben ist, können wir ohne großes Risiko unser Autonomiestatut überarbeiten und weiterentwickeln. Es liegt in unserer Hand, was wir daraus machen“, betont Steger.
Wirtschaftliche Folgen vorgezeichnet
Sollte sich Italien gegen die Reform entscheiden, wäre dies gleichzeitig eine Entscheidung für den Stillstand. Steger dazu: „Eine unkluge und mutlose Entscheidung. Das Vertrauen in den italienischen Staat wird wieder schwinden und damit ist eine wirtschaftliche Instabilität vorgezeichnet, wie wir sie bereits vor den Regierungen Monti und Renzi erleben mussten. Der Spread würde wieder steigen – die Reaktionen der europäischen und internationalen Märkte wären entsprechend negativ und letztendlich würde jeder einzelne von uns davon betroffen sein. Die einschneidenden Sparmaßnahmen der Regierungen Monti und Renzi wären umsonst gewesen. Die Bemühungen unserer Mandatare in Rom und die vielen Verhandlungsgespräche unseres Landeshauptmannes wohl auch. Italien wäre bald wieder gezwungen, eine neue Verfassungsreform anzugehen. Dabei ist es höchst unwahrscheinlich, dass dann wieder eine für Südtirol so günstige Schutzklausel durchgesetzt werden kann.“