Von: mk
Bozen – Die Regionale Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs hält das Gesetz zur Funktionszulage von leitenden Beamten für verfassungswidrig. Der Landtag genehmigte im Februar ein Gesetz, welches rückwirkend die rechtlichen Voraussetzungen für die Entlohnung der leitenden Landesbeamten sanierte. Dies war notwendig geworden, da eine Gehaltsregelung vorsah, dass die Funktionszulage der Landesbeamten auch dann garantiert war, wenn sie die Funktion nicht mehr ausübten. Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer warnte im Zuge der Debatte im Landtag vor dieser Vorgehensweise.
„Die freiheitliche Fraktion gab kein grünes Licht für die authentische Interpretation zur Sanierung der Funktionszulage der Landesbeamten. Diese Vorgehensweise hat immer den Beigeschmack einer unsauberen Legislative“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer in einer Aussendung einleitend fest. „Natürlich ist es klar, dass manchmal die Notwendig einer Interpretation besteht, weil nicht alles vorhersehbar ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in diesem Fall eine klarere Formulierung des Gesetzes möglich gewesen wäre. Es ist bedauerlich, dass die Landesbeamten in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt wurden, denn sie haben sich auf die vermeintliche Rechtssicherheit verlassen. Das ist schade, denn hätte das bestehende Gesetz eine klare Sprache gehabt, wäre keine authentische Interpretation notwendig gewesen“, so Oberhofer.
„Es war damals sehr erstaunlich, mit welcher politischen Geschwindigkeit die SVP in dieser Angelegenheit einen Gesetzesentwurf vorlegte, der sich nun als Flickwerk herausstellt und vor dem Verfassungsgerichtshof landen wird“, kritisiert Tamara Oberhofer.
„Ich wünsche mir und hoffe, dass man auch in Zukunft, wenn es um politische Anliegen geht, so viel Engagement vonseiten der Landesregierung an den Tag gelegt wird, denn es gibt, denke ich, viele Bürger, die sich ebenso über Rechtssicherheit und Gerechtigkeit freuen würden“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete abschließend fest und verweist auf den Fall jener Rentner, denen unverschuldet zu viel an Pensionen ausbezahlt wurde und welche nun die Beträge wieder begleichen müssen. Das Omnibusgesetz böte hierzu die Möglichkeit.