Von: mk
Bozen – Die SVP-Frauenbewegung zeigt sich über den SVP-Wahlgesetzentwurf für den Landtag verwundert: Dieser sieht eine Anpassung der Regelung für die Frauenquote an das Gemeindewahlgesetz vor. „Wie bei mehreren vorbereitenden Treffen innerhalb der Südtiroler Volkspartei besprochen, fordern wir die Beibehaltung der bisherigen Quotenregelung auf den Kandidatenlisten“, unterstreicht SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard.
Während bei den Landtagswahlen laut geltenden Bestimmungen auf den Kandidatenlisten Männer gestrichen werden müssen, sollten sich nicht mindestens ein Drittel Frauen finden, so gilt für die Gemeinderatswahlen, dass Listenplätze in diesem Fall leer bleiben. Laut dem nun von SVP-Regionalassessor Josef Noggler vorgelegtem Entwurf für ein neues Landtagswahlgesetz soll künftig die Regelung für die Gemeinden auf den Landtag übertragen werden. „Mit diesem Vorschlag sind wir keinesfalls einverstanden“, erklärt die SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard, „zumal dies auch bei einem parteiinternen Treffen im vergangenen Herbst anders besprochen und in der Folge die Beibehaltung der bisherigen Regelung vereinbart worden ist.“
„Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn sich alle Bevölkerungsschichten mit ihren Ideen, Erfahrungen und Bedürfnissen einbringen“, unterstreicht die Landesfrauenreferentin der Südtiroler Volkspartei. Die Quote habe sich dabei als unumgängliche Starthilfe erwiesen, um qualifizierte und kompetente Frauen für die Kandidatenlisten und für die Politik zu gewinnen.