Von: mk
Kaltern – Bei einem Informationsabend hat Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer jüngst den Kalterer SVP-Mitgliedern das neue Landesgesetz Raum und Landschaft vorgestellt. Bürgermeisterin Gertrud Benin Bernard sieht in den Siedlungsgrenzen, welche neu definiert werden müssen, die größte Herausforderung.
Nach der Begrüßung durch den Koordinierungsobmann Raimund Fill, gab SVP-Bezirksobmann und Rechtsanwalt Christoph Perathoner eine rechtliche Einführung in das neue Landesgesetz. In besonderer Weise erklärte er die erstmalige Zusammenlegung der Bereiche Landschaftsschutz und der Raumordnung in einem einzigen Landesgesetz. „Dieses Gesetz bietet die Chance nachhaltig unsere Heimat lebenswert und funktionell zu erhalten“, so der Bezirksobmann.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer betonte, dass die neuen Richtlinien vor allem unser größtes Gut – Natur und Landschaft – in den Mittelpunkt stellen. Deshalb sei es wichtig, dass sich die Bürger/innen einbringen und am demokratischen Prozess teilnehmen. Die Landesrätin wies darauf hin, dass die Gemeinde in Zukunft innerhalb der definierten Siedlungsgrenzen alleinige Entscheidungsbefugnisse habe.
Bürgermeisterin Gertrud Benin Bernard betonte, dass die Landschaft das Ergebnis der Jahrhunderte langen Arbeit und Pflege der Kaltererinnen und Kalterer sei. „Unsere Aufgabe ist es, die Landschaft für uns und die künftigen Generationen zu erhalten“, so die Bürgermeisterin. Ihr lägen besonders die historischen Höfe im Überetscher Baustil am Herzen. Einer Zersiedelung müsse vorgebeugt und Bannzonen sollen geschützt werden. Deshalb müssten die im neuen Gesetz vorgesehenen Siedlungsgrenzen wohlbedacht und mit größter Sorgfalt definiert werden. Innerhalb dieser Grenzen brauche es Möglichkeiten für Betriebsansiedlungen, Angebote von Dienstleistungen und Wohnräume für Familien. Die Nahversorgung müsse auch in Zukunft gesichert sein. Eine besondere Herausforderung sieht die Bürgermeisterin in der nachhaltigen Tourismusentwicklung. Das Mobilitätskonzept der Gemeinde sei bereits in Ausarbeitung. So wurden die Pendlerparkplätze erhöht, um noch mehr Fahrgäste zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu motivieren. Die Bürgermeisterin erklärte, dass noch nicht alle notwendigen Vorbereitungen für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes getroffen werden konnten. Es fehle dazu auch an den dafür nötigen personellen Ressourcen. Das neue Gesetz fordere eine völlige Umstrukturierung und Reorganisation des Bauamtes.
Der Vorsitzende des SVP-Landeslandwirtschaftsausschusses Siegfried Rinner hielt fest, dass das neue Gesetz die Gemeinden und die Bevölkerung fordere, ihre Entwicklung und Zukunft selbst zu planen und in die Hand zu nehmen. Dies fordere Kompetenz, Zeit und Einsatz.
Koordinierungsobmann Raimund Fill sieht im neuen Landesgesetz die große Herausforderung bei den notwendigen Durchführungsbestimmungen, da diese noch nicht alle ausgearbeitet worden seien. Auf Gemeindeebene hofft er, dass sich die Bevölkerung im Rahmen einer partizipativen Beteiligung bei der Erarbeitung der Siedlungsgrenzen einbringen wird können. „Die Menschen müssen die Siedlungsgrenzen verstehen, nur so wird das neue Landesgesetz Raum und Landschaft erfolgreich sein“, ist er sich sicher.
In der abschließenden Diskussion wurde die Abschaffung des Stadel-Artikels kritisiert, wie auch die zu strikte Abtrennung der Siedlungsgebiete. Ein Zeitzeuge berichtete von einer SVP-Versammlung vor einem halben Jahrhundert, als Alfons Benedikter den Bürgerinnen und Bürgern von Kaltern erklären musste, dass das Kalterer Siedlungsgebiet im Bebauungsplan von der Gemeinde von 60 auf 30 Hektar reduziert werden müsse, um den Zustrom von “Auswärtigen” zu unterbinden. Die Gemeinde hatte das nicht bedacht und war froh, dass einer der Väter der Autonomie ihnen die Augen öffnete. Dies sei ein Beispiel dafür, wie entscheidend Raumplanung für die Entwicklung einer Gemeinde ist.