Von: ka
Rom/Bozen – Die römische Abgeordnetenkammer hat am heutigen Dienstagabend die Reform des Strafprozessrechtes in erster Lesung verabschiedet. „Diese Reform ist nicht das Allheilmittel zur Lösung aller Probleme der italienischen Justiz“, erklärt dazu die SVP-Fraktionssprecherin in der Kammer Renate Gebhard, „aber zweifelsohne ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.“ Die SVP hat für die Reform gestimmt.
Die Mühlen der italienischen Justiz mahlen bekanntlich langsam. „In kaum einem anderen Land dauern Gerichtsverfahren länger als in Italien“, berichtet die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. Das soll sich nun ändern: Seit Sonntagnachmittag behandelt die Abgeordnetenkammer in Rom ein Gesetz zur Reform des Strafprozesses. In diesem Zusammenhang hat die Regierung am gestrigen Montag zwei Vertrauensabstimmungen gewonnen, heute Abend fand die Endabstimmung statt. Danach muss die Reform noch vom Senat (voraussichtlich im September) genehmigt werden.
Voraussetzung für Wiederaufbauplan
Die Verabschiedung der überfälligen Justizreform ist eine zentrale Bedingung für den Erhalt der Milliarden-Hilfen aus dem europäischen Wiederaufbaufonds. Dabei hat die EU einen straffen Zeitplan vorgegeben, an den sich die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi halten muss. „Der von der Regierung vorgegebene Fahrplan ist essentiell für eine fristgerechte Umsetzung der geplanten Projekte, von denen das ganze Land und auch Südtirol profitiert“, so die SVP-Abgeordneten Renate Gebhard, Albrecht Plangger und Manfred Schullian unisono. „Jede Verzögerung wäre in der aktuellen Situation ein unnötiges Hindernis auf dem Weg aus der Krise“, begründet die SVP-Fraktionssprecherin in der Kammer Renate Gebhard das Ja der Südtiroler Volkspartei zur Justizreform. Diese ist von der ehemaligen Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes und nunmehrigen Justizministerin Prof. Maria Cartabia federführend ausgearbeitet worden.
Mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger
Aus inhaltlicher Sicht verfolgt die Justizreform das Ziel, die Verfahrensdauer zu verkürzen, wie von der Verfassung und den EU-Prinzipien festgeschrieben. „Konkret soll die Dauer von Strafprozessen in fünf Jahren um 25 Prozent verkürzt werden“, berichtet Renate Gebhard. Es sind derzeit vor allem die Berufungsverfahren, die laut Statistik für eine durchschnittlich lange Verfahrensdauer der Prozesse in Italien sorgen. Um das Ziel einer schnelleren Justiz zu erreichen, setzt die Reform genau da an und sieht die Unverfolgbarkeit der Berufungsverfahren und der Verfahren vor dem Kassationsgerichtshofes vor, sofern diese nicht innerhalb von 2 bzw. 1 Jahr abgeschlossen werden. Ausgenommen sind Prozesse, die Sexual- und Drogendelikte, organisiertes Verbrechen und Terrorismus betreffen, in diesen Fällen kann mehrmals eine begründete Verfahrensverlängerung verfügt werden. Außerdem enthält die Justizreform verschiedene Ermächtigungsbestimmungen, mit denen die Regierung u.a. zur Neuregelung von alternativen Strafen, zum Vorantreiben der Digitalisierung und Wiedergutmachungsverfahren ermächtigt wird.