Von: mk
Würzburg – Ein Selfie, das der syrische Flüchtling Anas M. mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel aufgenommen hatte, wurde auf Facebook mehrmals neben Fahndungsfotos von Terroristen montiert. Der Syrer hat darauf das soziale Netzwerk verklagt.
Am heutigen Montag findet die Verhandlung vor einem Gericht in Würzburg statt. Im Prozess geht es aber um mehr als nur um Fake News.
Zwei Facebook-Beiträge machten den Flüchtling zum Hassobjekt im Netz: In einem wurde er mit dem Anzünden eines Berliner Obdachlosen in Verbindung gebracht, in dem anderen mit dem Terroranschlag auf den Berliner Breitscheidplatz. Die beiden Original-Beiträge wurden wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Facebook zwar gelöscht, doch für Anas M. ist das nicht genug. Denn die montierten Bilder wurden hundertfach weiterverbreitet.
Um geteilte Inhalte auf Facebook entfernen zu lassen, müssen Nutzer nach derzeitiger Praxis jeden Beitrag einzeln melden. Erst dann wird der Internetriese aktiv. Anas M. und sein Anwalt Chan-jo Jun wollen nun erreichen, dass Facebook nicht nur die beiden Ausgangs-Beiträge löscht, sondern auch verpflichtet wird, alle Posts zu löschen, in denen die falschen Aussagen weiterverbreitet wurden. Verlangt wird somit, dass Facebook selbst tätig wird, um unzulässige Inhalte von der eigenen Plattform zu löschen.
Umstritten ist zudem, wie Inhalte, die Persönlichkeitsrechte verletzen, korrekt an Facebook gemeldet werden müssen. Der Button mit der “Melden”-Funktion, der neben jedem Beitrag aufscheint, reicht dafür nicht aus. Stattdessen müssen Nutzer auf solche Beiträge über ein Formular im Hilfe-Bereich aufmerksam machen. “Hier werden User an der Nase herumgeführt”, kritisierte Chan-jo Jun Medienberichten zufolge. Der Anwalt strebt zunächst eine einstweilige Lösung an. Im Falle eines Erfolgs hat er angekündigt, ein Hauptsacheverfahren für eine Richtigstellung und Schmerzensgeld anstrengen zu wollen.
Das Urteil in dem Prozess könnte Signalwirkung haben und zeigen, zu welchen Maßnahmen Facebook bereits nach derzeitiger Rechtslage verpflichtet werden kann – unabhängig von allen geplanten Gesetzesänderungen zum Thema Fake News.