Von: mk
Bozen – Der Landesbeirat für Chancengleichheit verurteilt die alljährliche Hetzkampagne der Organisationen „Pro Vita“ und „Bewegung für das Leben“ auf das Schärfste
Seit Jahren nutzen die Organisationen „Pro Vita“ und „Bewegung für das Leben“ den ersten Sonntag im Februar für Hetzkampagnen gegen das Recht auf Abtreibung. Dieser Tag ist von der italienischen Bischofskonferenz zum „Tag des Lebens“ ausgerufen worden.
In Italien ist der Schwangerschaftsabbruch mit Gesetz vom 22. Mai 1978, Nr. 194 „Bestimmungen über den Schutz der Mutterschaft und über den freiwilligen Abbruch der Schwangerschaft“ geregelt. Nach dem Gesetz ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
„Frauen haben ihr Recht auf die Selbstbestimmung über den eigenen Körper hart erkämpft“
„Eine nicht gewollte Schwangerschaft ist für jede betroffene Frau eine sehr schwierige Situation und umso schwieriger ihre Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch. Für diese Selbstbestimmung haben die Frauen hart gekämpft. Wir sollten den Frauen zur Seite stehen und ihnen Hilfestellungen aufzeigen, statt sie zu verurteilen. Der „Tag des Lebens“ sollte auch für das Leben der Frauen gelten, die solch schwere Entscheidungen treffen müssen, statt sie mit Hetzkampagnen noch weiter zu belasten,“ betonen die Präsidentin des Landesbeirats Ulrike Oberhammer und Vizepräsidentin Donatella Califano.
Es müsse in der Gesellschaft auch um die Frauen gehen, die in Freiheit und Würde ihr eigenes Leben gestalten dürfen. Das Gesetz 194 sei eine enorm wichtige Hilfestellung, um die Frauen vor dem Absturz in illegale Abtreibungen zu schützen und ihnen mit professionellen Diensten zur Seite zu stehen.