Von: mk
Bozen – Mit 1. September 2017 wird eine frauenpolitische Errungenschaft Realität: Der neue Kollektivvertrag für Tagesmütter tritt an diesem Freitag in Kraft. „Es ist uns erneut gelungen, mit einer Maßnahme gegen Altersarmut von Frauen vorzubeugen“, freut sich SVP-Abgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.
Der Kollektivvertrag der Tagesmütter gilt ab sofort und setzt die Kinderbetreuerinnen allen anderen Arbeitnehmern gleich. Das bedeutet eine enorm bessere Absicherung der Frauen, die Kinderbetreuung als Dienstleistung anbieten. Tagesmütter haben ab sofort Recht auf besseren Schutz im Krankheitsfall, auf Elternzeit und auf Renteneinzahlungen, die diesen Namen verdienen.
„Wir sind es diesen vielen Frauen schuldig, ihnen ihre Rechte zuzugestehen“, zeigt sich die SVP-Landtagsabgeordnete Hochgruber Kuenzer überzeugt, „denn sie arbeiten an der Zukunft unseres Landes: mit den Kindern, die sie betreuen.“ Wie in allen anderen Bereichen bestehe daher kein Zweifel, dass gute Arbeit gut entlohnt werden soll – und ebenso gut abgesichert werden muss. Maria Hochgruber Kuenzer: „Das bringt dieser Kollektivvertrag und er ist daher ein frauenpolitischer Meilenstein“.
Nicht nur das Ergebnis lasse sich sehen. Auch der Weg zu dieser Verbesserung für Tagesmütter sei ein Musterbeispiel an Zusammenarbeit von Frauen – und Männern in der Politik. Alles begann mit dem Beschlussantrag (Nr. 312), den Hochgruber Kuenzer im Südtiroler Landtag 2015 einbrachte und darin eine „bessere Rentenabsicherung für das Berufsbild ‚Tagesmutter’“ forderte. Der Beschlussantrag wurde von allen Abgeordneten einstimmig angenommen.
Daraufhin ist es Familien-Landesrätin Waltraud Deeg gelungen, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass das Land Südtirol die Mehrkosten übernimmt – ohne die Kosten der Eltern zu erhöhen.
Die Südtiroler Parlamentarierinnen waren es dann, die mit den Verhandlungen in Rom den nächsten Schritt setzten. Hochgruber Kuenzers SVP-Kollegin Renate Gebhard übernahm die Unterstützung im Parlament, Frauen-Renten-Urgesteinskämpferin Luisa Gnecchi vom PD übernahm die Verhandlungen im Parlament und besonders beim Vorsorgeinstitut INPS/NISF. Jetzt, zweieinhalb Jahre später, ist die Verbesserung Realität geworden. „Ich danke allen, besonders den Kolleginnen in Rom, für diese fruchtbare Zusammenarbeit“, so Maria Hochgruber Kuenzer.
Bisher wurde die Arbeit der Tagesmütter tariflich abgerechnet wie jene der Hausangestellten. „Die Tagesmütter haben wir nun im Trockenen. Jetzt braucht es noch eine Lobby für Hausangestellte: Auch ihre Absicherung muss verbessert und modernen Standards angepasst werden“, fordert Abgeordnete Maria Hochgruber Kuenzer.
Beispiel der Sozialbeiträge bislang und ab heute
Bei einem Beispielsgehalt von 1.500 Euro brutto wurden bisher je Stunde 0,76 Euro Sozialbeitrag eingezahlt, vorausgesetzt, dass die Tagesmutter mindestens 24 Wochenstunden gearbeitet hat. Bei dem genannten Bruttolohn wurden monatlich 121,6 Euro in ihre Rentenkasse eingezahlt.
Mit dem neuen Kollektivvertrag fließen beim Beispielslohn 403,50 Euro in die Pension der Tagesmutter, sie wird damit um nahezu das Vierfache besser altersabgesichert.