Von: Ivd
Bozen – Laut Team K hat sich die Region Trentino-Südtirol nach der Verabschiedung des staatlichen Gesetzes zur Korruptionsprävention und institutionellen Integrität bewusst dafür entschieden, einen eigenen regionalen Iter einzuschlagen, der von den staatlichen Verpflichtungen abweicht und der auch in Südtirol Gültigkeit hat.
„Es ist inakzeptabel, dass sich unsere Region mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten der nationalen Transparenzgesetzgebung weiterhin hinter angeblichen regulatorischen Besonderheiten versteckt, um eine Ausnahmeregelung zu rechtfertigen, die jeglicher Grundlage entbehrt“, stellt der Team-K-Leader Paul Köllensperger fest. „Transparenz ist keine Option, sondern ein Grundrecht der Bürger, und die zögerliche Haltung des Regionalrates untergräbt das Vertrauen in die Institutionen. Nach vier Jahren moralischer Überredung über die ‚Anfangsphasen‘ einer Konfrontation mit der Nationalen Antikorruptionsbehörde ANAC zu sprechen, ist einfach lächerlich. Es ist Zeit, diesen Widerstand gegen die demokratische Rechenschaftspflicht zu beenden.“
Besonders gravierend sei die Tatsache, dass sich die Region trotz wiederholter Aufforderungen der ANAC seit dem Jahr 2020 weiterhin hinter angeblichen regulatorischen Besonderheiten versteckt, um die mangelnde Anpassung an die nationale Gesetzgebung zu rechtfertigen.
“Die Antwort Kompatschers macht deutlich, dass wir uns vier Jahre nach der Intervention der ANAC scheinbar immer noch in einer ‘Anfangsphase’ einer Diskussion zur Korruptionsprävention befinden, die kaum mit der Bedeutung der Transparenz als Grundpfeiler der Demokratie und wesentlichem Instrument vereinbar ist. Die von der Regionalregierung angeführte Begründung, wonach ein Regionalgesetz notwendig sei, um die staatliche Gesetzgebung mit dem regionalen Rechtskontext zu koordinieren, ist bloßer Vorwand, um einen Status Quo aufrechtzuerhalten, der das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu öffentlichen Informationen verwehrt.”
Das Team K betont, dass Verwaltungstransparenz keine optionale, sondern eine verfassungsmäßige Verpflichtung sei, die als wesentliches Leistungsniveau qualifiziert und daher auch für Regionen mit Sonderstatut obligatorisch sei. Die Team-K-Abgeordneten kündigen daher an, das Thema weiterhin im Auge zu behalten und alle notwendigen Kontrollinstrumente auszuschöpfen, um die Regionalregierung in die Pflicht zu nehmen.
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