Von: ka
Bozen – Für die Gemeinderatswahlen in Trentino-Südtirol bleibt der 3. Mai (Stichwahl 17. Mai) als Termin aufrecht. Die Regionalregierung behält sich für die kommenden Wochen aber weitere Entscheidungen vor.
Die Termine für die Gemeinderatswahlen sind derzeit bestätigt. Laut der im Wahldekret des Präsidenten der Region festgesetzten Wahlausschreibung finden demnach die Gemeinderatswahlen am 3. Mai 2020 und die eventuellen Stichwahlen am 17. Mai statt. Aufrecht bleiben auch alle nötigen Termine zur Umsetzung der Wahlen: Veröffentlichung des Wahldekrets am Donnerstag, 19. März; eventuelle Hinterlegung der entsprechenden Listenzeichen beim Präsidium der Landesregierung durch die Parteien oder Listenverbindungen.
Allerdings hat die Regionalregierung auch die Folgen der Verbreitung des Coronavirus im Blick: Aufbauend auf eine aufmerksame Analyse und Bewertung der Situation nimmt sie zur Kenntnis, dass die Situation komplex und deren weitere Entwicklung schwer vorhersehbar ist. Daher behält sie sich für die kommenden Wochen die Entscheidung vor, die Wahlauschreibung aufrecht zu erhalten oder nach hinten zu verschieben. Sie wird diese Entscheidung fristgerecht und so treffen, dass alle davon Betroffenen die vorgesehenen Fristen einhalten können, sprich auf alle Fälle noch bevor die Kandidatenlisten mit entsprechenden Anhängen den Gemeindesekretariaten vorgelegt werden (Freitag, 27. März; Samstag, 28. März; Montag, 30. März und Dienstag, 31. März bis 12 Uhr). Im Falle einer Verschiebung der Wahl werden diese Termine wie vom Regionalgesetz vorgeschrieben neu festgesetzt.