Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 152/19: Ankauf von Schulmaterialien: Eltern finanziell entlasten (eingebracht von den Abg. Atz-Tammerle und Knoll am 26.08.2019) befasst. Der Landtag möge beschließen: Ab der ersten Klasse Grundschule bis zum Schulabschluss werden die Schulmaterialien zu Beginn eines Schuljahres von den Schulen zur Verfügung gestellt, um damit zuvörderst bedürftige Familien finanziell zu entlasten.
“Bereits in der ersten Klasse Grundschule ist der Ankauf der Grundausstattung (Schultasche, Griffelschachtel, Sportbeutel, u.v.m.) für viele Eltern eine finanzielle Herausforderung, bis zu 150 Euro pro Kind”, erklärte Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit). “Im Jahr 2008 wurde in Südtirol der Bücherscheck für Schüler der 3., 4. und 5. Oberschule eingeführt. Dies hat zu einer deutlichen Reduzierung der finanziellen Belastung der Familien zu Schulbeginn geführt – vor allem bei bedürftigen Familien oder Familien mit mehreren Kindern. Dennoch bleiben ab der ersten Klasse Grundschule jährlich die hohen Kosten für die Anschaffung von Schulmaterialien zu Schulbeginn bestehen. Im Rahmen des letzten Kinderlandtages im Jahr 2017 wiesen mehrere Schüler auf die finanzielle Herausforderung für deren Eltern beim Ankauf von Schulmaterialien zu Schulbeginn hin und äußerten gegenüber Landtagsabgeordneten und Landesräten den Wunsch, finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Schulmaterialien bereits ab der ersten Klasse Grundschule zu bekommen.” Atz Tammerle kritisierte auch, dass viele Schule Markenware verlangten, ein bestimmtes Heft, einen bestimmten Zirkel usw.
Dann sei es ja ein Glück, dass gewissen Fraktionen gratis ein Merkheft zur Verfügung stellten, scherzte Brigitte Foppa (Grüne), die den Antrag aber unterstützte. Dem ersten Schultag gingen viele Einkäufe voraus, Spesen und Stress. Die Landesregierung habe sich lange gegen den Bücherscheck gewehrt, weil er zu teuer sei, vor den Wahlen habe sie ihn aber eingeführt.
Schülereltern würden gefördert, damit das Einkommen nicht den Bildungserfolg entscheide, erklärte LR Philipp Achammer. Beim Ausgleich der Bildungschancen stehe Südtirol im Vergleich gut da. Erst heuer habe man wieder den Beitrag für Heimschüler erhöht. Die Bücher würden bis zur 2. Oberschulklasse von der Schule zur Verfügung gestellt, danach gebe es den Bücherscheck, außerdem das Pendlerstipendium, das wie andere Förderungen in dem Bereich auf EEVE umgestellt werde. Die Mensen seien günstig, die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gratis. Achammer kündigte die Gegenstimme zum Antrag an. Die Schulen sollten nicht Einkaufsvermittler werden. Über ein Schulstartgeld könne man nachdenken, das würde aber rund zehn Mio. Euro kosten. Die Landesregierung sei aber eher für ein einkommensabhängiges System. Myriam Atz Tammerle kritisierte den Verweis auf die Kosten. Heute habe man eine günstigere Lösung vorgeschlagen, und auch die werde abgelehnt. Auf jeden Fall hätten die Eltern ein Problem, und dieses müsse gelöst werden. Der Antrag wurde mit zwölf Ja und 18 Nein abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 33/19: Studie: Gleichstellung in Südtiroler Betrieben (eingebracht von den Abg. Foppa, Staffler und Dello Sbarba am 29.1.2019). Der Landtag möge das Präsidium beauftragen, 1. Der Bericht der Gleichstellungsrätin über die Situation der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Südtiroler Großbetrieben mit mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch auf Klein- und Mittelbetriebe (15 – 100 MA) auszudehnen, wobei es zu keiner Belastung für die KMU kommen darf. 2. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen der Sozialpartner und geleitet von der Gleichstellungsrätin, einzusetzen. 3. Dieser Bericht dient zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz. (Der Antrag war bereits im Juni andiskutiert worden und wurde, gemäß einem Änderungsantrag von Brigitte Foppa und Gert Lanz in der obigen Fassung neu vorgelegt.)
Maria Elisabeth Rieder (Team Köllensperger) wies darauf hin, dass die KMU den Großteil der Südtiroler Unternehmen stellen. Angesichts der Ergebnisse der bisherigen Studien, die eindeutig eine Benachteiligung der Frauen aufzeigten, müsse man auch die Situation in den kleineren Unternehmen erheben.
Die Bestimmungen enthielten auch Sanktionen für die Unternehmen, welche die Berichte nicht fristgerecht ablieferten, und das stehe im Widerspruch zum Antrag, der keine Belastung für die KMU wolle, bemerkte Sven Knoll (STF) und kündigte die Gegenstimme seiner Fraktion an. Die Betriebe hätten bereits Belastungen genug.
Andreas Leiter Reber (F) sprach sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Für kleine Betriebe sei es eine Belastung, so komplexe Berichte zu verfassen. Die Probleme von Frauen in den Betrieben – Flexibilität, Mutterschutz usw. – seien bekannt, und man sollte sein Augenmerk auf die Lösungen richten.
Brigitte Foppa präzisierte, dass im beschließenden Teil nichts von Sanktionen stehe. Die Prämissen könne man ja ablehnen. Präsident Josef Noggler teilte mit, dass das Präsidium sich mit dem Antrag einverstanden erklärt habe, ebenfalls die Gleichstellungssrätin. Der Antrag wurde mit 25 Ja und vier Nein angenommen.