Von: mk
Innsbruck – Bei einem heutigen Arbeitsgespräch mit Justizminister Wolfgang Brandstetter im Landhaus in Innsbruck konkretisierte Tirols Landeshauptmann Günther Platter seine bereits letzte Woche formulierten Forderungen hinsichtlich der Verschärfung des Strafrechts. „Die mutmaßlichen sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Innsbruck sind nicht zu akzeptieren. Wir müssen alarmiert sein und dringend deutliche Signale aussenden, dass wir bei uns keine Gewalt und sexuelle Belästigung gegen Frauen tolerieren“, macht LH Platter deutlich. Ein Lob gebühre in diesem Zusammenhang Justizminister Brandstetter, der bereits mit der jüngsten Strafrechtsnovelle vom Jänner 2016 das Sexualstrafrecht verschärft hat.
Tirols Landeshauptmann, der aktuell auch Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz ist, tritt für weitere Verschärfungen des Strafrechts ein. „Die mutmaßlichen Ereignisse in der Silvesternacht in Innsbruck haben uns leider gezeigt, dass wir darüber hinaus Handlungsbedarf haben und es weitere Verschärfungen des Strafrechtes geben muss“, ist LH Platter überzeugt.
„Die inakzeptablen Vorfälle in der Silvesternacht in Innsbruck machen mich wirklich wütend. Ich vertrete eine ganz klare Null-Toleranz-Politik gegen sexuelle Übergriffe. Wir haben schon mit Wirkung vom 1.1.2016 den neuen Tatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt, der uns jetzt hilft. Dieses jüngste Ereignis in Innsbruck hat aber gezeigt, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt. Ich bin in enger Abstimmung mit meinem Regierungskollegen Innenminister Wolfgang Sobotka, in welchen Sicherheitsbereichen Verbesserungen oder Neuerungen notwendig sind. Wir prüfen nun, wo wir nachschärfen müssen, denn so etwas wie in Innsbruck darf nicht mehr passieren“, betonte Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Schärferer Tatbestand gegen sexuelle Belästigung in Gruppen
Konkret denkt Tirols Landeshauptmann etwa an die Schaffung eines eigenen Tatbestandes „sexuelle Belästigung in Gruppen“ und die Erhöhung der Strafen, ähnlich wie dies in Deutschland nach den dortigen sexuellen Übergriffen in Köln umgesetzt wurde. Die Bevölkerung habe auch kein Verständnis dafür, dass dringend Tatverdächtige auf freiem Fuß angezeigt würden, also auch in Folge einer mutmaßlichen Straftat sich weiter uneingeschränkt bewegen könnten. „Hier muss es auch von Gesetzes wegen klare Einschränkungen geben!“, forderte LH Platter.
Minister Brandstetter kündigte an, „dass wir schon demnächst als ersten Schritt die Notwehr bei der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch verankern, damit eine notwendige Verteidigung jedenfalls straflos bleibt. Auch eine höhere Strafdrohung für sexuelle Belästigungen, die von mehreren Tätern gemeinsam begangen werden, wäre auch meines Erachtens hilfreich. Wir müssen vor allem aber auch darüber nachdenken, welche Instrumente wir den Polizeibehörden zur Verfügung stellen, um solche Vorfälle im Sinne bestmöglicher Prävention von vornherein zu vermeiden“.
Straftat soll Aberkennung des Asylstatus nach sich ziehen
Grundsätzlich dürfe kein Unterschied gemacht werden, ob Einheimische oder Zugewanderte Straftaten, insbesondere gegen Frauen, begehen würden. Wenig Verständnis zeigt Tirols Landeshauptmann aber dafür, dass bei Asylwerbern, deren Verfahren noch im Laufen sind, Straftaten wie jene in der Silvesternacht in Innsbruck keinen Einfluss auf das Verfahren haben. Nach derzeit geltendem Gesetz stellen nämlich lediglich so genannte schwere Straftaten wie etwa Mord oder schwere Körperverletzung, die mit mehr als drei Jahren Haft bedroht sind, einen Aberkennungsgrund dar. „Ich fordere ganz klar ein, dass auch bereits Taten, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, einen Ausschlussgrund für das Asylverfahren darstellen. Wer straffällig wird und die Werte unsere Regeln nicht anerkennt, hat das Recht auf unsere Unterstützung verwirkt“, macht LH Platter klar.
Rückführung Straffälliger muss möglich sein
Zudem unterstützt LH Günther Platter die Bestrebungen des Bundes, straffällig gewordene Zugewanderte in ihre Herkunftsländer abzuschieben. Wenn sich Staaten wie Marokko, Tunesien oder Algerien weigern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, kann Tirols Landeshauptmann auch der Idee einiges abgewinnen, diesen Staaten schrittweise die Entwicklungshilfe zu kürzen. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass Städte wie Innsbruck von einer Hand voll straffälliger Zugewanderter über Wochen und Monate tyrannisiert werden, ohne eine konkrete Handhabe dagegen zu haben. Auch hier muss nachgeschärft werden“, so LH Platter. Zudem tauschte sich der Landeshauptmann mit dem Justizminister auch über die so genannten „Gefährder“ aus, also jene Personen, die sich an kriegerischen Handlungen etwa in Syrien oder im Irak beteiligt haben und dann nach Tirol heimkehren. „Auch in diesem Fall müssen wir konkrete Vorkehrungen wie etwa eine Residenzpflicht andenken, um eine bessere Überwachung vornehmen zu können“, so der Landeshauptmann.
Dank für Verbesserung der Situation für Justizwachebeamte in Innsbruck
Einen großen Dank sprach LH Platter dem Justizminister für die wesentlichen Verbesserungen für die Justizwachebeamten in Innsbruck aus. Nach unschönen Vorfällen im letzten Jahr in der Justizwacheanstalt hat sich LH Platter an Bundesminister Brandstetter gewandt, der umgehend auf die Sorgen und Nöte einging. „Das Personal wurde um acht Planstellen aufgestockt. Darüber hinaus wurden noch drei Vertragsbedienstete aufgenommen. Und auch bei der Sicherheitsausrüstung zum Schutz der Justizwachebeamten wurde aufgerüstet. So wurden etwa Stichschutzwesten angekauft“, informiert der Landeshauptmann. „All das wäre ohne die schnelle Einsicht des Justizministers nicht möglich gewesen, dem großer Dank für sein rasches Handeln zum Wohle unserer Tiroler Justizwachebeamte gebührt“, so LH Platter abschließend.