Von: mk
Bozen – Bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung zeigte sich Gesundheits- und Soziallandesrätin Martha Stocker tief betroffen vom Tod des kurdischen Kindes in der Nacht von Samstag auf Sonntag im Bozner Krankenhaus. Auch im Namen der Landesregierung drückte sie der Familie ihre Anteilnahme aus.
Stocker stellte die Chronologie der Ereignisse dar: Die Familie nahm am vergangenen 2. Oktober erstmals Kontakt mit den Institutionen – konkret handelte es sich um die Sozialdienste Bozen – auf. Die Sozialdienste lehnten eine Aufnahme ab – “wahrscheinlich auch aufgrund fehlender Informationen”, sagte Stocker. Am selben Abend wurde der 13-jährige Adan ins Krankenhaus eingeliefert. Von 2. bis 4. Oktober waren Mutter und Sohn im Krankenhaus, am 4. Oktober wurden sie “geschützt entlassen”. SOS Bozen habe versichert, sich um die Familie zu kümmern, dies auch auf Nachfrage von Volontarius. Am 6. Oktober stellte die Familie dann einen Asylantrag, der 13-Jährige stürzte aus dem Rollstuhl und wurde erneut ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde er operiert, nach der OP kam es zu Komplikationen. In der Nacht von Samstag auf Sonntag verstarb er im Bozner Krankenhaus.
“Wir sind zutiefst betroffen”, sagte Stocker und sicherte weiterhin volle Aufklärung aller Abläufe zu. “Was wir schon rekonstruieren konnten ist, dass die Familie seit sie am 2. Oktober mit unseren Einrichtungen Kontakt aufgenommen hat, keine Nacht auf der Straße verbringen musste”, betonte die Landesrätin. Über die Nacht unmittelbar nach ihrer mutmaßlichen Ankunft in Bozen (vom 1. auf den 2. Oktober) liegen keine Informationen vor.
Stocker wies auch darauf hin, dass das Rundschreiben des Landes eine Unterbringung in diesem Fall nicht ausgeschlossen hat. “Im Gegenteil: Trotz der Ablehnung des Asylantrages in Schweden wäre eine vorübergehende Aufnahme möglich gewesen”, betonte sie. Stocker räumte ein, dass nicht alle Absprachen zwischen den Institutionen und Freiwilligen so waren wie sie sein hätten sollen. “Wir müssen diese Absprachen verbessern”, sagte sie. Das gelte für die Zusammenarbeit mit den Freiwilligen genauso wie für die zwischen Staat, Land und Gemeinden.
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