Gewalt an Frauen: Land ließ sich als Nebenkläger ein

Tod von Sigrid Gröber: Schwurgericht spricht Land Schadenersatz zu

Montag, 10. Februar 2025 | 16:14 Uhr

Von: mk

Meran/Bozen – Der Prozess zum Tod von Sigrid Gröber ist am 7. Februar vor dem Schwurgericht in Bozen mit einer Verurteilung von Alexander Gruber zu zehn Jahren und acht Monaten Haft beendet worden. Mit dem Urteil wurden den Angehörigen Gröbers 530.000 Euro und dem Land Südtirol 30.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Zum ersten Mal hatte sich die Landesverwaltung, wie vom Landesgesetz Nr. 13 vom 9. Dezember 2021 vorgesehen, als Zivilkläger in einen Strafprozess eingelassen, bei dem es um Frauenmord ging.

Der Entscheidung, sich in das Verfahren einzulassen, waren ein Gutachten des Landesbeirats für Chancengleichheit und der darauf folgende Beschluss der Landesregierung voraus gegangen. Als die Tat am 19. Februar 2023 begangen worden war, war der Angeklagte Alexander Gruber Landesangestellter, und das Geschehen hatte sich im Schulhof der Berufsschule “Kaiserhof” in Meran abgespielt. Im Februar 2024 wurde das Land Südtirol als Nebenkläger zugelassen und von Rechtsanwalt Lukas Plancker von der Anwaltschaft des Landes vor Gericht vertreten.

Der Schadenersatz, der dem Land Südtirol nun zugesprochen wurde, sei ein Meilenstein, betont Plancker, “nun hat das Schwurgericht bis zu 90 Tage Zeit, um die Begründung des Urteils zu hinterlegen.” Der Rechtsanwalt verweist auf das stete Bemühen der Landesverwaltung, der Gewalt an Frauen durch gezielte Präventions-Initiativen entgegen zu wirken. Auch gebe es zahlreiche konkrete Hilfsangebote, wie die geschützten Wohnungen für Frauen, das Projekt Erika und den Solidaritätsbeitrag für Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind.

Artikel 2 des Landesgesetzes Nr. 13/2021 sieht vor, dass das Land Südtirol den zugesprochenen Schadenersatz Projekten zukommen lassen muss, die der Prävention der Gewalt an Frauen dienen.

Bezirk: Bozen, Burggrafenamt

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