Von: mk
Bozen – Am 25. Mai 2010 ist Silvius Magnago, der langjährige Landeshauptmann und Parteiobmann der SVP, verstorben. Sein Todestag jährt sich also heuer zum 13. Male. Sein Name wird mit seinem Lebenswerk, der Autonomie, immer verbunden bleiben. Trotzdem schwindet von Jahr zu Jahr die Erinnerung an ihn. Einmal, weil dies der Lauf der Zeit ist, zum anderen, weil uns vieles, was er und seine Mitstreiter erkämpft und schließlich erreicht haben, ganz selbstverständlich erscheint. „Dabei war nichts geschenkt und nichts selbstverständlich“, erklären die Vertreterer der Silvius Magnago Stiftung.
Zum 13. Todesjahr ist es der Silvius Magnago Stiftung ein Anliegen, nicht nur an den Stifter zu erinnern, sondern sich auch die Frage zu stellen, wie es weiter geht. Ist ein „Weiter so“ angesagt, gilt es vor allem das Erreichte zu verwalten oder ist es notwendig, die erzielte Eigenständigkeit weiter zu denken, zu festigen, Anpassungen – und wenn – welche vorzunehmen? Und: Welche Herausforderungen stellen sich in einer globalisierten Welt, die sich immer wieder auf Neues und das oft sehr schnell umstellen muss und die sich auch wieder auf die Stärkung der Eigenständigkeit besinnt, ja sogar an Abschottung denkt.
Schon 1964 war es für Silvius Magnago am Ende der Verhandlungen in der 19-er-Kommission klar: „Die ständige Entwicklung allen Daseins wird […] neue Erfordernisse schaffen, neue Gesichtspunkte und Probleme aufwerfen. Nur im Geiste der Verständigung können sie in Angriff genommen und einer Lösung zugeführt werden.“
In diesem Geiste will man in Erinnerung an Silvius Magnago auch bei einer Veranstaltung diskutieren. Diese Veranstaltung findet am Freitag, den 9. Juni 2023 ab 14.30 Uhr im Innenhof von Landhaus 1, am Silvius Magnago Platz 1 statt.
Am Podiumsgespräch beteiligen sich Romano Ferrari Zumbini, Professor für Rechts- und Verfassungsrecht an der LUISS in Rom, Marco Manfrini, Mitautor des Buches „Kann Südtirol Staat?“ und die Präsidentin der Stiftung, Martha Stocker. Moderiert wird das Gespräch von Esther Happacher, Professorin für Italienisches Verfassungsrecht an der Universität Innsbruck.