Von: luk
Bozen – In Rom und Bozen haben die Italiener Angst, in Sachen Toponomastik den Kürzeren zu ziehen. Daher wird die Latte zur Abschaffung tolomeischer Fantasienamen immer höher angesetzt.
Am Dienstag hätte die Sechserkommission die neue Durchführungsbestimmung zur Ortsnamengebung verabschieden sollen. Doch jetzt verschiebt sich alles um mehrere Wochen. Regionenminister Enrico Costa hält sich laut Senator Karl Zeller nämlich strikt an die Abkommen Fitto-Durnwalder-Delrio, wonach in Südtirol nur mehr Flurnamen zweisprachig geführt werden, die tatsächlich im Gebrauch sind.
Um den Weg zur Durchführungsbestimmung freizugeben, verlangt Rom von Südtirol nun aber weitere Garantien: Wie schon bekannt, muss der Landtag das vom Verfassungsgericht angefochtene Landesgesetz von 2013 abändern. Die Kommission zur Feststellung der Namen im Gebrauch muss paritätisch, sprich mit gleich vielen deutschen wie italienischen Experten besetzt sein. Doch das reicht Rom nicht mehr, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
„Vielmehr werden wir für die Entscheidungen in der Kommission doppelte Mehrheiten vorsehen“, sagt Senator Francesco Palermo. Das wissenschaftliche Gremium wird aus je drei deutschen und drei italienischen Experten bestehen. Um festzustellen, dass ein Name nur einsprachig (deutsch) in Gebrauch ist, muss die „absolute Mehrheit der Mitglieder und der Sprachgruppen“ zustimmen. Im Klartext: Zwei der drei Italiener müssen Ja sagen – nicht gerade leicht.
Die ausgeglichene Besetzung bedeutet zudem, dass die deutsche und italienische Landtagsopposition je ein Kommissionsmitglied vorschlagen darf. Dass dies das Klima der Zusammenarbeit in der Kommission nicht gerade entspannt, liegt auf der Hand, schreiben die Dolomiten.
Die SVP hat zwar keine Freude damit, dennoch sei es kein Beinbruch. „Das akzeptiere ich gern, wenn wir dafür erreichen, dass Zweisprachigkeit nicht mehr Zweinamigkeit bedeutet“, sagt Dieter Steger, der dem Landtag das entsprechende Gesetz vorlegen muss.
Senator Zeller ist sich bewusst, dass der Kompromiss nicht bei allen gut ankommt. Doch bei einem negativen Urteil des Verfassungsgerichts zum Landesgesetz 2013 bestehe die Gefahr, dass alles hinfällig sei, was in sechs Jahren ausgehandelt wurde: die Abkommen mit den Ministern Fitto und Delrio sowie rund 800 Namen, die bereits als rein einsprachig deutsch im Gebrauch festgestellt wurden.
Die nächste Runde in der Sechserkommission findet wieder mit dem Minister statt. Dann geht die Norm an die Ministerien und der Ball an den Landtag. Erst wenn er das Landesgesetz geändert hat, gibt der Ministerrat grünes Licht zur Durchführungsbestimmung.