III. GGA: Gesetzentwürfe zum Landeshaushalt 2025 gebilligt

UaB: GIS-Satz soll erhöht werden

Montag, 11. November 2024 | 18:54 Uhr

Von: luk

Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist am heutigen Montag (11. November) unter dem Vorsitz von Harald Stauder zusammengetreten, um drei Landesgesetzentwürfe im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt zu behandeln. „Die Stimmung im Ausschuss war konstruktiv und positiv”, unterstrich Stauder im Anschluss und ergänzte: „In vielen Dingen bestand im Grundsatz Einigkeit, wenn es auch in der Umsetzung unterschiedliche Auffassungen gibt.” Einige Themen würden in der Aula „wieder intensiv zu diskutieren sein, etwa Themen rund um die Umwelt“.

Der LGE Nr. 31/24 „Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2025“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) befasst sich laut Begleitbericht u.a. mit  den Sachgebieten Kfz-Steuer des Landes, Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) hinsichtlich Privatzimmervermietung und Urlaub-am-Bauernhof-Betrieben, Kollektivvertragsverhandlungen auf Landesebene (Höchstausgaben von 200 Millionen Euro für 2025, von 125 Millionen Euro für 2026 und von 125 Millionen Euro für 2027) sowie Fonds zugunsten der Lokalfinanzen. Der Gesetzentwurf wurde mit vier Ja-Stimmen (des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Waltraud Deeg, Arnold Schuler und Anna Scarafoni, die als Vertretung für Angelo Gennaccaro an der Sitzung teilgenommen hat), einem Nein (des Abg. Andreas Leiter Reber) und drei Enthaltungen (der Abg. Brigitte Foppa, Paul Köllensperger und Bernhard Zimmerhofer) gutgeheißen.

Leiter Reber dazu: “Obwohl die sogenannten Agriturismo-Betriebe in ganz Italien von der Gemeindeimmobiliensteuer GIS befreit sind, wurde heute ein von der Landesregierung eingebrachter Artikel genehmigt, wonach in Südtirol der Urlaub auf dem Bauernhof künftig mit einem Steuersatz von 0,56 Prozent besteuert werden soll. Möglichkeiten zur Befreiung sind nur für jene Grünlandbetriebe vorgesehen, welche 75 Erschwernispunkte aufweisen.”

Andreas Leiter Reber von der Freien Fraktion erinnert daran, dass der Sinn des Urlaubs auf dem Bauernhofes jener sei, das finanzielle Auskommen der bäuerlichen Familie auf den kleinen und oft kaum wirtschaftlichen Höfen sicherzustellen. „Die landwirtschaftlichen Erlöse hängen in erster Linie von der Größe der Betriebsfläche ab und hier sprechen die Umsatzzahlen und Hektarerlöse der letzten Jahre eine klare Sprache: Klein- und Kleinstbetriebe sind völlig unabhängig davon, ob sie Grünland oder Obstbau betreiben, auf den Zu- und Nebenerwerb angewiesen um wirtschaftlich bestehen und eine Familie erhalten zu können. Dementsprechend müssen kleine Höfe generell befreit werden.”

Ein entsprechender Änderungsantrags Leiter Rebers, der eine Befreiung für Grünlandbetriebe unter acht Hektar und für Obst- und Weinbau unter vier Hektar, sowie einen reduzierten Betrag für mittelgroße Betriebe vorsah, wurde heute im Ausschuss abgelehnt.

Der LGE Nr. 32/24 „Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2025-2027“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher), demzufolge der Haushaltsvoranschlag 2025 des Landes ein Gesamtvolumen von 7,92 Milliarden Euro umfasst – rund 1,13 Milliarden Euro mehr als das Anfangsvolumen des vorangegangenen Haushalts (6,79 Milliarden Euro), wurde mit 4 Ja (des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Deeg, Schuler und Scarafoni), zwei Nein (der Abg. Köllensperger und Leiter Reber) und zwei Enthaltungen (der Abg. Foppa und Zimmerhofer) gebilligt.

Die Zustimmung zum LGE Nr. 33/24 „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2025“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) erfolgte mit vier Ja-Stimmen (des Vorsitzenden Stauder und der Abg. Deeg, Schuler und Scarafoni) und vier Enthaltungen (der Abg. Foppa, Köllensperger, Zimmerhofer und Sandro Repetto, der in Vertretung für Leiter Reber an der Abstimmung teilgenommen hat).

Mit dem LGE Nr. 33/24 werden laut Begleitbericht mehrere Landesgesetze in den verschiedensten Bereichen geändert, beispielsweise werden im Landesgesetz zur Hochschulbildung die Altersgrenze als Voraussetzung für den Zugang zu Hochschulförderungen sowie der Verpflichtung, dass Studierende innerhalb von sechs Jahren nach Studienabschluss ihre postuniversitäre Ausbildung beginnen müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten, abgeschafft. Im Bereich Raumordnung wird die Finanzierung der Durchführungspläne der Gemeinden und mit der Umsetzung der Maßnahmen zum leistbaren Wohnen Zusammenhängendes geregelt. Auch für die Beteiligung an der Organisation der Olympischen Winterspiele sieht das Land Geldmittel vor, um damit etwa Veranstaltungen sowie den nachhaltigen Transport vor Ort zu unterstützen. Im sozialen Bereich wird vorgesehen, dass für die Zahlung der Tarife, die nicht zu Lasten des Nutzers oder der Nutzerin und der Familiengemeinschaft gehen, die Gemeinde zuständig ist, in welcher der Nutzer bzw. die Nutzerin bei Beginn der Unterbringung in einer stationären Einrichtung bzw. bei Beginn des Besuchs eines teilstationären Dienstes den Wohnsitz hat; die Landesregierung legt fortan nur noch einen Höchstgrundtarif für alle Seniorenwohnheime fest – es obliegt den Gemeinden, die eventuellen Erhöhungen zu begutachten. Im Forstgesetz soll die Zulassung externer Geldgeber zum „Waldfonds” vorgesehen werden. Festgelegt wird weiters, dass die Ranglisten der außerordentlichen Wettbewerbe für Lehrkräfte der Schulen staatlicher Art mit italienischer Unterrichtssprache, die im Schuljahr 2023, 2024 ausgeschrieben wurden, so lange für unbefristete Aufnahmen gelten, bis sie erschöpft sind; Voraussetzung ist, dass die Lehrperson die Lehrbefähigung innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung der endgültigen Rangliste erwirbt. Um alle Chancen zur Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen zu nutzen, wird das Landesgesetz zur Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz angepasst. Im LGE werden auch Änderungen in den Bereichen Arbeitsmarktservice, Personalordnung des Landes, Enteignung für gemeinnützige Zwecke sowie Mobilität vorgeschlagen.

Die Abgeordneten Brigitte Foppa (Grüne), Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) und Paul Köllensperger (Team K) haben die Vorlage von Minderheitenberichten angekündigt.

Bezirk: Bozen

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