Von: luk
Bozen – Mit Corona-Ausgleichszahlungen von insgesamt 1.027.827 Euro können Südtirols Gemeinden rechnen. Die Landesregierung hat heute die Zuweisung und Auszahlung dieser staatlichen Mittel beschlossen. Es handelt sich dabei um Unterstützungsmaßnahmen für die Gemeinden im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Covid-19-Notstand.
Die Grundlage für diese Ausgleichszahlungen ist das staatliche Gesetzesdekret vom vergangenen Mai (mittlerweile Gesetz Nr. 77/2020). Es sieht vor, dass den Gemeinden coronabedingte Mindereinnahmen aus der Besetzung öffentlicher Flächen anteilsmäßig erstattet werden. Zu diesem Zweck wurde beim Innenministerium ein Fonds von vorerst 127,5 Millionen Euro eingerichtet.
Bekanntlich waren touristische Unternehmen und gastgewerbliche Betriebe angesichts der Corona-Krise vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2020 von der Bezahlung der Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP und COSAP) befreit worden. Dies galt sowohl für die zeitweilige als auch für eine kontinuierliche Besetzung von Gemeindegrund. Diese Mindereinnahmen werden nun den öffentlichen Verwaltungen ausgeglichen.
Im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung erhalten 113 der 116 Südtiroler Gemeinden eine Zuweisung. Der höchste Betrag von 437.812 Euro geht an die Gemeinde Bozen, gefolgt von der Gemeinde Meran mit 82.151 Euro und der Gemeinde Brixen mit 51.793 Euro.