Gekommen und geblieben

Ukraine-Gesetz soll Vertriebene absichern

Montag, 25. September 2023 | 17:11 Uhr

Von: apa

Die in Österreich tätigen Hilfsorganisationen befürchten mittelfristig eine schlechtere Perspektive für Vertriebene aus der Ukraine. Deshalb forderten Caritas, Diakonie, Volkshilfe und Rotes Kreuz am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz ein eigenes Ukraine-Gesetz. Mit diesem sollten die Vertriebenen mit anerkannten Asylwerbern gleichgestellt werden.

Derzeit gilt für Ukrainer eine von der EU vorgegebene Richtlinie, die Ende März 2024 ausläuft, aber noch einmal verlängert werden kann. Sowohl seitens der Union als auch des österreichischen Innenministeriums war zuletzt signalisiert worden, die aktuellen Regelungen, die unter anderem einen freien Arbeitsmarkt-Zugang ermöglichen, noch einmal um ein Jahr zu verlängern.

Caritas-Generalsekretärin Anna Parr betonte am Montag, dass die Hoffnung auf ein Ende des Krieges in dem von Russland überfallenen Land schwinde. Es brauche daher eine langfristige Perspektive – und das nicht nur für die Vertriebenen sondern beispielsweise auch für deren Arbeitgeber und Vermieter.

Ginge es nach der Caritas, hätte eine Gleichstellung mit Asylberechtigten viele Vorteile. Im Raum stehe aber die Anwendung der Rot-Weiß-Rot-Card plus, wie Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser bedauerte. Diese sei nämlich ein Instrument der Arbeitsmigration. Wie aber sollten Alte, Kranke oder Mütter mit kleinen Kindern der Eignung von Fachkräften entsprechen, fragt sich Moser.

Die Vizepräsidentin des Roten Kreuzes Anja Oberkofler befürchtet mit einer einschlägigen Umstellung eine rechtlich schlechtere Stellung für die Vertriebenen als aktuell. So würde die Familienzusammenführung kostenpflichtig und bedürfe einer Genehmigung. Dabei sei mit einer Verfahrensdauer von einem Jahr zu rechnen.

Die Hilfsorganisationen pochten allesamt auf ein größeres Angebot an Deutschkursen und Kinderbetreuung sowie auf eine raschere Anerkennung von Qualifikationen. Judith Ranftler von der Volkshilfe legte zudem das Augenmerk auf den Wohnbereich. Den Vertriebenen sollte Zugang zum sozialen Wohnungsmarkt ermöglicht werde. Denn in der Grundversorgung sei es nicht möglich, für Kautionen und ähnliches anzusparen.

Wie auch immer die Regierung sich entscheidet, eine Versorgungslücke dürfe nicht entstehen, meinte Parr. Der Übergang müsste nahtlos sein. Auch dürften die Kriterien bei der Rot-Weiß-Rot-Karte nicht zu hoch angesetzt werden, wenn man den Fachkräfte-Mangel in Österreich ansehe. Als Alternative bliebe den Vertriebenen nur ein Asylantrag, ein Status als subsidiär Schutzberechtigter wäre wohl die Folge.

“Mit Befremden” reagierte das Innenministerium. Bereits am Donnerstag werde in Brüssel über Lösungen für die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine beraten. Im Raum stehe eine Verlängerung der “Richtlinie für den vorübergehenden Schutz” um ein weiteres Jahr. Auch in Österreich liefen die Gespräche zwischen Innenminister, Integrationsministerin, Arbeits- und Sozialminister – “gelassen und ohne Zeitdruck”. Vorrang habe eine Integration in den Arbeitsmarkt und nicht eine Zuwanderung ins Sozialsystem, heißt es aus dem Büro des Innenministers.