Von: apa
Weil er bei der zeremoniellen Verleihung in der Bezirkshauptmannschaft Baden das Mitsingen der Bundeshymne verweigert hat, fällt ein Ukrainer um die österreichische Staatsbürgerschaft um. Mit einem Beschluss der niederösterreichischen Landesregierung wurde die Verleihung widerrufen. “Wer sich weigert, sich mit Österreich zu identifizieren, zeigt nur, dass er gar nicht gewillt ist, die Grundprinzipien unserer Heimat anzunehmen”, hielt Landesvize Udo Landbauer (FPÖ) dazu fest.
Der Ukrainer dürfte bereits im Vorfeld der Zeremonie am 15. Oktober erklärt haben, nicht zum Singen der Hymne bereit zu sein. Von den Freiheitlichen wurde auf Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes verwiesen. Demnach hat die Staatsbürgerschaftsverleihung “in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird”.
“Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen”, betonte Landbauer zu dem Vorfall, über den am Donnerstag die “Kronen Zeitung” berichtete. Für Asyllandesrat Christoph Luisser (FPÖ) ist die Entscheidung, die Verleihung zu widerrufen, “selbstverständlich und rechtlich zwingend”.
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