Von: mk
Bozen – Staatspräsident Sergio Mattarella hat am 22. Juni den neuen Wassernutzungsplan unterzeichnet, der am 4. August im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wurde.
“Der Wassernutzungsplan regelt die Nutzung und den Schutz der Gewässer und trägt dazu bei, eine einheitliche Bewirtschaftung im Wassereinzugsgebiet der Etsch zu gewährleisten”, erklärt Umweltlandesrat Richard Theiner. Von einer solchen Regelung ist nicht nur Südtirol betroffen, sondern weite Teile des oberitalienischen Raums. Das ist auch der Grund, wieso der Wassernutzungsplan vom Staatspräsidenten unterzeichnet und im Amtsblatt der Republik veröffentlicht werden muss.
Die Südtiroler Landesregierung hatte den Wassernutzplan am 17. Jänner genehmigt. Daraufhin wurde er der Paritätischen Kommission, die sich aus je drei Vertretern des Landes (Rudolf Pollinger, Helmut Schwarz und Ernesto Scarperi) sowie aus drei Vertretern des Staates zusammensetzt, weitergeleitet. Die letzte Entscheidung lag bei Staatspräsident Mattarella, der den Plan mit seiner Unterschrift definitiv genehmigte.
“Mit dem Plan wurde auch die Wasserbilanz für das Einzugsgebiet der Etsch, von vierzehn Untereinzugsgebieten sowie von Einzugsgebieten unseres Landes erstellt, die teilweise an der Drau, am Piave oder am Inn liegen”, erklärt der Direktor des Landesamtes für Gewässerschutz, Ernesto Scarperi, “dank dieser Wasserbilanz haben wir genaue Daten über die durchschnittlich zur Verfügung stehenden Wassermengen.”
Der Plan regelt die Nutzung des Wassers und legt die Prinzipien des Wassermanagements fest, wobei das Trinkwasser gegenüber allen anderen Nutzungen Vorrang hat. Für die verschiedenen Nutzungsarten wie Trinkwasser, Landwirtschaft, Stromgewinnung, Industrie, Beschneiung oder Fischzucht wurden Bedingungen und maximale Wassermengen festgelegt. Der Plan beschreibt außerdem die Prinzipien für die Gefahrenzonen und hydrogeologische Risikozonen, die Verbauung der Wasserläufe und der Hänge sowie Maßnahmen, welche den Umweltschutz, die Qualitätsziele der Gewässer und die Restwassermengen betreffen.
Von besonderer Aktualität in Zeiten der Wasserknappheit ist der Abschnitt, der Maßnahmen zur interregionalen Koordinierung behandelt. Es werden darin die Formen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern Südtiroler und Trentino, der Region Venetien und der Behörde des nationalen Einzugsgebietes der östlichen Alpen definiert.
Neu definiert wurden die Kriterien für die Ausstellung von Konzessionen zur Stromerzeugung: So wurde die Wassermenge, welche für die landwirtschaftliche Nutzung reserviert ist, von 0,5 auf 1,0 Liter pro Sekunde (l/s) und Quadratkilometer Einzugsgebiet angehoben und in Trockengebieten von 0,6 auf 1,2 l/s. Außerdem wurde der Wasserbedarf für Großvieheinheiten von 100 auf 140 Liter pro Tag und Großvieheinheit erhöht.
Neue Möglichkeiten sieht der Plan bei Ableitungen vor, die bisher ausschließlich für Trinkwasser, Beregnungsanlagen oder für die Herstellung von Kunstschnee genutzt werden durften. Wenn geeignete technische und ökologische Bedingungen gegeben sind, ist künftig im Rahmen der bestehenden Konzessionen die hydroelektrische Nutzung der genehmigten Wassermenge möglich.
Bezüglich Mindestrestwassermenge sind im Plan mehrere Änderungen eingeflossen. So sind für Schutzhütten und Almen geringere Restwassermengen vorgesehen, wenn sie nicht an das Stromnetz angeschlossen werden können. Verbessert wurde auch die Regelung des Restwassers in Zonen, welche durch Trockenheit gekennzeichnet sind. Dafür werden nun eigene Bewirtschaftungspläne in Zusammenarbeit mit den Konzessionären erarbeitet, um so eine ökologisch vertretbare und effizientere Nutzung der lebensnotwendigen Ressource Wasser zu erreichen.
Um in Zeiten des Klimawandels der Wasserknappheit besser vorbeugen zu können, ist eine rationelle Nutzung des Wassers mittels Speicher unabdingbar. “Dafür braucht es Synergien und Zusammenschlüsse zwischen den vielen Betreibern, wobei sich das Land federführend an der Überarbeitung dieser Pläne beteiligen wird”, sagt Landesrat Theiner, der überzeugt ist, “dass wir mit dem neuen Plan einen guten Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz der Gewässer gefunden haben.”