Von: luk
Bozen – „Die Misshandlung von Tieren muss mit mehr Entschlossenheit bekämpft werden“, betont SVP-Senatorin Julia Unterberger, die auch Mitglied der übergreifenden parlamentarischen Gruppe für Tierrechte ist. In einer Aussendung teilt sie mit: „Deshalb habe ich im Senat einen diesbezüglichen Gesetzentwurf eingebracht, der schon bald in der zuständigen Kommission behandelt werden soll – dies mit anderen Gesetzesvorschlägen zur Gewährleistung der Tierrechte.“
„Industrielle Verfahren fügen Tieren viel unnötiges Leid zu“, man denke nur an das Kükenschreddern, unterstreicht Julia Unterberger. Sie erinnert aber auch an die illegal durchgeführten Hundekämpfe, hinter welchen die Wett-Mafia stecke – und an die Grausamkeiten, die Tiere oft grundlos von Privatpersonen erleiden müssen. „Alle diese Phänomene zeigen, dass die geltenden Bestimmungen zu wenig abschrecken. Auch eine höhere Sensibilität in der öffentlichen Wahrnehmung scheint nicht zu neuen Verhaltensweisen und zu einem respektvolleren Umgang mit Tieren zu führen.“
„Mit diesem Gesetzentwurf sollen vor allem die vorgesehenen Freiheitsstrafen für Misshandlungen von Tieren angehoben werden“, erklärt Julia Unterberger. “Außerdem soll die Möglichkeit einer alternativen Geldstrafe, wie bisher vorgesehen, ganz gestrichen werden.“ Die Mindeststrafe für Tierquälerei solle von drei auf sechs Monate erhöht werden, die Höchststrafe von 18 Monaten auf vier Jahre Haft. Bei widerrechtlicher Tötung eines Tieres sehe der Gesetzentwurf einen Freiheitsentzug von vier bis zwölf Monaten (Mindeststrafe) bzw. von zwei bis fünf Jahren (Höchststrafe) vor.
„Darüber hinaus sollen auch Maßnahmen eingeführt werden, die der Veröffentlichung von Bildern von Tierquälerei etwa in den sozialen Netzwerken entgegenwirken“, betont Julia Unterberger. „Und vor allem soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden: Auch die Anstiftung zu irgendeiner Form von Gewalt gegen Tiere wird zur strafbaren Handlung, die mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und vier Jahren und einer Geldstrafe von 5.000 bis 15.000 Euro geahndet werden soll.“ Vorgesehen sei zudem die vorläufige Sicherstellung des Tieres, wenn schwerwiegende Indizien für Misshandlungen vorliegen, mit Verwahrung des Tieres in einer entsprechenden Einrichtung.“
Ein ausführlicher Teil des Gesetzentwurfes beschäftigt sich mit der Einschläferung und Schlachtung von Tieren: „Explizit vorgesehen sind die Pflicht zur Betäubung und das Verbot des so genannten Küken-Schredderns“, sagt Julia Unterberger.“ Jegliche unnötige Form der Verstümmelung von Tieren, wie Schnabelkürzungen bei Legehennen oder Enthornung von Kälbern, solle verboten werden – und wenn unbedingt nötig, dann müsse jeder Eingriff unter Narkose durchgeführt werden. Ein Verbot sei auch für die ‚lebendigen Lockmittel‘ vorgesehen: „Diese grausame Praxis sieht das Einfangen von kleinen Vögeln vor, um diese dann für die Jagd auf größere Vögel zu nutzen.“
„Ich hoffe, dass das Parlament diese Themen endlich angeht“, unterstreicht Julia Unterberger. „In der Bekämpfung des Phänomens der Tierquälerei in ihren verschiedenen Formen gibt es ganz offenkundig einen dringenden Nachholbedarf. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen – nicht zuletzt das geringe Interesse von gesetzgeberischer Seite für den Tierschutz.“ Die italienische Rechtsordnung sehe Tiere noch immer als eine bewegliche Sache an, während die Europäische Union Tiere schon lange als empfindende Wesen definiert. „Der Moment, einer nachhaltigen Gesetzesänderung ist gekommen“, betont Julia Unterberger.