Von: mk
Rom – In der Justizkommission des Senates wird derzeit ein Gesetzesentwurf der Fratelli d’Italia zum gemeinsamen Sorgerecht behandelt. Es handelt sich um eine Wiederauflage der berüchtigten „legge Pillon“. „Laut dem Vorschlag soll der paritätischen Unterbringung der Kinder nach der Trennung Vorrang gegeben werden. Diese sollen bei gemeinsamem Sorgerecht immer den Wohnsitz bei beiden Elternteilen haben. Der Unterhalt soll direkt geleistet und nur in Ausnahmefällen an den anderen Elternteil bezahlt werden“, erklärt Senatorin Julia Unterberger, Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat, in einer Mitteilung.
Bei volljährigen Kindern soll der Unterhalt immer an diese selbst gezahlt werden, auch wenn sie noch bei den Eltern zu Hause wohnen. Die Zuweisung der ehelichen Wohnung an den Elternteil, der die Kinder überwiegend betreut, soll gestrichen werden. „Vor jeder Trennung muss verpflichtend eine Mediation durchgeführt werden – ohne Ausnahmeregelung für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, was in klarem Widerspruch zur Istanbul-Konvention steht“, warnt Unterberger.
Die Vorschläge, die bereits in der letzten Legislaturperiode vorgebracht und abgewendet worden seien, würden darauf abzielen, alle mutmaßlichen Vorteile für Frauen nach einer Trennung auszumerzen. „Was die Verfasser dieses Elaborats jedoch nicht berücksichtigen, ist, dass es sich nicht um Vorteile handelt, sondern um logische Konsequenzen einer immer noch festgefahrenen Aufgabenteilung in unserer Gesellschaft: Für die unbezahlte Familienarbeit und die Betreuung der Kinder sind immer noch hauptsächlich Frauen zuständig“, betont Unterberger.
In Italien würden nur vier Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch nehmen. „Daher muss sich zuerst die Gesellschaft ändern, bevor derartige gesetzliche Bestimmungen ins Auge gefasst werden. Andernfalls kommt zur Benachteiligung von Frauen bei Gehalt, Karriere und Rente noch die Benachteiligung nach einer Trennung hinzu“, so die SVP-Senatorin abschließend.
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