Sterberecht

Unterberger: “Parlament muss sich mit Lebensende befassen”

Freitag, 19. Juli 2024 | 15:30 Uhr

Von: mk

Rom – SVP-Senatorin Julia Unterberger, äußert sich in einer Mitteilung zum assistierten Suizid. Bereits mit dem Urteil von 2019 habe der Gerichtshof festgestellt, dass diejenigen, die Beihilfe zum Suizid von Menschen leisten, die unermessliches Leid ertragen, weil sie sich nicht mehr selbst versorgen können und nur dank der Unterstützung von Maschinen am Leben gehalten werden, nicht bestraft werden dürfen, so die Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat.

Mit dem neuen Urteil, das die Entscheidung von 2019 präzisiert, würden die Fälle der Straffreiheit nun weiter ausgedehnt. Bei den Ansprüchen der Patienten werde nicht nur die Tatsache berücksichtigt, dass sie zu ihrem Überleben an Maschinen angeschlossen sind. Der Gerichtshof habe auch klargestellt, dass zwischen der Situation des Patienten, der bereits lebenserhaltend behandelt wird, und der Situation des Patienten, der noch nicht lebenserhaltend behandelt wird, diese Behandlung aber jetzt benötigt, nicht unterschieden werden dürfe.

„Das Grundproblem bleibt jedoch bestehen: Ohne ein staatliches Gesetz, das die Modalitäten für die Regelung des Ablebens vorgibt, befinden sich unheilbar Kranke in einer Zwickmühle und müssen zwischen den Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Inanspruchnahme der Gerichtsbarkeit kämpfen, um ihr Sterberecht ausüben zu können“, so Unterberger.

Für das Parlament sei dies eigentlich ein weiterer Anstoß. „Im Senat würden verschiedene Gesetzesentwürfe vorliegen, deren Bearbeitung aber nicht vorankomme, weil der Druck aus konservativen und reaktionären Kreisen gewaltig sei. „Es ist an der Zeit zu handeln. Auf dem Prüfstand steht nicht nur ein Recht, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Parlaments und aller Institutionen“, so Unterberger.

Bezirk: Bozen