Von: mk
Bozen/Rom – SVP-Senatorin Julia Unterberger ist von der Wichtigkeit überzeugt, Maßnahmen für die politische Vertretung von Frauen zu erlassen. Das zeige das Beispiel der Region Trentino-Südtirol.
In der Provinz Trient ist im Wahlgesetz die geschlechtergerechte Vorzugsstimme vorgesehen: Wenn mehrere Vorzugsstimmen abgegeben werden, müssen diese auf beide Geschlechter aufgeteilt werden. „Durch diese Maßnahme konnte der Frauenanteil im Landtag der Provinz Trient von neun auf 14 angehoben werden. Das ist ein Frauenanteil von 40 Prozent“, so Unterbgerger.
Im Wahlgesetz für den Landtag in der Provinz Bozen findet sich hingegen keine Vorschrift zur geschlechtergerechten Vorzugsstimme. Daher stagniert laut Unterberger die Frauenquote im Landtag seit der Einführung der Pflicht, 30 Prozent der Kandidaten auf den Listen dem anderen Geschlecht vorzubehalten, bei 30 Prozent. Bei den letzten Wahlen waren von 35 Gewählten zehn Frauen.
Betrachtet man hingegen den Frauenanteil in den Regierungen der beiden Provinzen, so schneidet Bozen mit drei Frauen im Vergleich zu Trient mit zwei Frauen, deutlich besser ab, obwohl der Frauenanteil im Landtag von 40 Prozent den von Bozen um zehn Prozent übertrifft. Warum? Weil es im Wahlgesetz der Provinz Bozen eine Vorschrift gibt, wonach der Frauenanteil in der Landesregierung jenen des Landtages widerspiegeln muss. „Im Wahlgesetz von Trient sucht man einen derartigen Passus vergeblich“, betont die SVP-Senatorin. Ansonsten müssten doppelt so viele Frauen wie derzeit in der dortigen Landesregierung sitzen.
„Die Beispiele zeigen, dass es unerlässlich ist, Maßnahmen für die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu ergreifen, wie dies die Verfassung in Art. 51 und Art. 117 Abs. 7 vorschreibt. Ansonsten geschieht dieses Trauerspiel, das gerade in Bezug auf die Regionalregierung vonstattengeht“, so Unterberger. Weil es nirgends ausdrücklich vorgeschrieben sei, könne eine Regionalregierung ohne Frauen gebildet werden.
„Abgesehen davon, dass diese Rechtsauffassung den Grundsätzen in der Verfassung widerspricht, ist sie ein politisches Armutszeugnis erster Güte. Und das Fazit ist: Es braucht dringend eine ausdrückliche Frauenquote, auch in Hinblick auf die Regionalregierung“, erklärt Unterberger abschießend.