Von: mk
Rom – Vor rund einem Monat hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, weil es die Belastungen aus der Reduzierung der Umweltverschmutzung vorwiegend auf künftige Generationen verlagert hat. „Ein epochales Urteil, das nur möglich war, weil Deutschland bereits seit 1994 den Umweltschutz zum Verfassungsprinzip erhoben hat“, betonte die Vorsitzende der Autonomiegruppe Julia Unterberger heute im Plenum des Senats.
Diese Tatsache sollte laut der SVP-Senatorin auch Italien zu raschem Handeln ermutigen: „Unser Planet befindet sich nämlich in einer dramatischen Situation. Wenn wir unser Verhalten nicht zeitnah ändern, werden die durch Umweltverschmutzung und globale Erwärmung verursachten Schäden irreversibel sein. Deshalb ist es so wichtig, dass der Schutz der Umwelt und der Biodiversität endlich als Grundprinzip unserer Rechtsordnung in der italienischen Verfassung verankert wird.“
Immer größere Flächen der Erde würden künftig von Dürren, Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen heimgesucht werden. Dies werde unter anderem große Migrationswellen zur Folge haben, die wiederum zu sozialen Konflikten führen. Es sei dringend nötig, fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien zu ersetzen, sowie die Ökosysteme und die Artenvielfalt wiederherzustellen und zu erhalten. „Daher müssen wir unsere Agrarsysteme und unsere Formen der Tierhaltung grundlegend überdenken. Heute schon sind 30 Prozent aller Lebewesen auf unserem Planeten Menschen, 60 Prozent sind domestizierte Tiere, die Wildtiere machen nur noch zehn Prozent aus”, betonte Unterberger.
Jedes Jahr würden weltweit 70 Milliarden Tiere zu unserer Ernährung getötet. „Zwei von drei wachsen, auch in Italien, in Massentierhaltung unter schlimmsten Bedingungen auf. Ihnen wird nicht nur eine artgerechte Haltung mit genügend Platz verweigert, sie sind auch grausamen Praktiken, wie etwa dem Schreddern von männlichen Küken oder dem Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung, ausgesetzt. Wie ist dies mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar, der Tiere ausdrücklich als fühlende Wesen bezeichnet? Laut italienischem Zivilgesetzbuch sind Tiere bewegliche Güter, und das Strafrecht schützt nicht etwa die Tiere selbst, sondern unsere Gefühle für sie“, so Unterberger. Das Leid der Tiere dürfe jedoch kein Nebeneffekt unseres Lebensstils und Konsums sein. Daher sei der Tierschutz ohne Zweifel als Grundprinzip unserer Werteordnung vorzusehen – nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch, um neue Pandemien zu vermeiden.
„Mit hunderttausenden Tieren überfüllte Strukturen sind der ideale Nährboden für virale Mutationen. Wenn wir nicht wollen, dass wir in den nächsten Jahren einer neuen dramatischen Pandemie ausgesetzt sind, dann müssen wir unseren Umgang mit der Natur überdenken. Diese Verfassungsänderung kann nur der Ausgangspunkt für einen neuen Ansatz in Umweltfragen sein“, betonte Unterberger.