Von: luk
Brüssel/Bozen – Die Ablehnung der in Südtirol gestarteten Initiative zum Minderheitenschutz durch die EU-Kommission ist ungültig. Über dieses Urteil freut sich LH Kompatscher.
„Minority SafePack- one million signatures for diversity in Europe“ ist der Name einer europäischen Bürgerinitiative zum Minderheitenschutz, die 2013 auf Betreiben der FUEV gestartet ist. Mitgetragen wurde sie auch von der Landesregierung, der damalige Landeshauptmann Luis Durnwalder war Mitinitiator.
Die Initiatoren hatten es sich zum Ziel gesetzt, den Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten im europäischen Recht zu verankern, um die Vielfalt in Europa, die sprachliche und die kulturelle, zu stärken.
Die Initiative wurde aber von der EU-Kommission nicht zur Registrierung zugelassen. Eine solche Zulassung ist für die Umsetzung notwendig; sie ist Voraussetzung, um die nötige Million Unterschriften zu sammeln, die für eine Umsetzung vorgeschrieben sind. Ihre Ablehnung begründete die EU-Kommission damit, dass sie für den in der Initiative geforderten Minderheitenschutz nicht zuständig sei.
Die Initiatoren der Bürgerinitiative wollten diese Ablehnung nicht in Kauf nehmen und klagten vor dem europäischen Gericht, das ihnen heute Recht gegeben hat. Die Ablehnung, befindet der Gerichtshof, sei nicht begründet und somit nicht nachvollziehbar. „Dieses Urteil stärkt die Position der Minderheiten in Europa“, freut sich Landeshauptmann Arno Kompatscher, „und die Bemühungen um die Verankerung des Minderheitenschutzes im europäischen Recht erfahren mit diesem Urteil wieder Aufwind.“
Urteil gefällt: Europäischer Gerichtshof gibt FUEN recht
Der Europäische Gerichtshof erklärt in seinem heutigen Urteil die Entscheidung der EU- Kommission für nichtig, eine in Südtirol gestartete Bürgerinitiative namens „Minority SafePack – one million signatures for diversity in Europe“ abgelehnt zu haben.
Im Jahr 2013 arbeitete auf Initiative der FUEV ein Bürgerausschuss eine europäische Bürgerinitiative vor, deren Ziel es ist den Schutz für Angehörige nationaler Minderheiten und von Sprachminderheiten in das EU Recht einzubauen und damit die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der Union zu stärken. Die Initiative wurde im Rahmen des Jahreskongresses der FUEV im Jahr 2013 offiziell beschlossen und mit einer Aktion am Brixner Domplatz farbenfroh gestartet.
Europäische Bürgerinitiativen müssen von der EU Kommission genehmigt werden und brauchen dann eine Million Unterschriften, damit sie rechtskräftig werden. Die EU- Kommission lehnte die Registrierung dieses Vorschlags aber mit der Begründung ab, dass der Minderheitenschutz in dem in der Initiative geforderten Ausmaß nicht in der Kompetenz der Union liege. Damit konnte die Initiative nicht umgesetzt werden, das Sammeln der Unterschriften konnte nicht starten. Vor allem aber erklärte sich die EU mit der Entscheidung der Kommission nicht zuständig für den Minderheitenschutz, was ein herber Rückschlag für den Minderheitenschutz in Europa war. Die Betreiber klagten gegen den Beschluss der Kommission beim Europäischen Gerichtshof und bekamen nun Recht. Die Kommission habe, so der Gerichtshof, ihre Ablehnung nicht begründet und somit sei diese nicht nachvollziehbar.
Der SVP Europaparlamentarier Herbert Dorfmann, der die Bürgerinitiative mit ausgearbeitet und unterstützt hat, sieht das heutige Urteil als einem Meilenstein in der europäischen Minderheitenpolitik: „Mit dem heutigen Urteil hat der europäische Gerichtshof klar der EU- Kommission widersprochen und gibt somit jenen recht, die seit Jahren ein verstärktes Engagement der Europäischen Union in Sachen Minderheitenschutz fordern.”
FUEN – Vizepräsident Daniel Alfreider: „Ein Meilenstein ist gesetzt worden, EU-Kommission ist auch für Minderheiten zuständig“
Am heutigen Freitag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich die EU – Kommission nun mit dem sog. „Minority SafePack“ auseinandersetzen muss. Das Minority Safe Pack ist eine Bürgerinitiative, um die Minderheiten und deren Sprachen innerhalb der EU stärker zu schützen und zu unterstützen. Die EU-Kommission hatte diese bereits 2013 abgelehnt, mit der Begründung, dass sie nicht für die Minderheiten zuständig seien. Daraufhin hatte die FUEN, die Föderalistische Union Europäischer Völker, Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und mit dem heutigen Urteil, Recht erhalten. Die EU – Kommission ist auch in Sachen Minderheiten und deren Rechte und Schutz zuständig.
„Das heutige Urteil ist für alle Minderheiten in Europa ein Meilenstein“, so FUEN – Vizepräsident und SVP – Parlamentarier Daniel Alfreider. „Es ist klar, dass in erster Linie die einzelnenn Mitgliedstaaten für den Schutz der jeweiligen Minderheiten zuständig sind, es braucht jedoch auch eine Institution in Europa wenn es weitreichend um die Rechte und den Schutz der Minderheiten geht.“
Für diesen Erfolg von heute gilt es in erster Linie unseren Präsidenten der FUEN Lorànt Vincent, die Mitglieder des Fuen – Präsidiums und den Mitarbeitern zu danken die sich in den letzte Jahren sehr intensiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt haben, damit wir heute diesen Erfolg als FUEN einfahren konnten.
“Europa heisst auch Vielfalt. Wir glauben an ein Europa der Regionen und der Völker und es geht daraus ein Potential zu schöpfen. Dazu haben auch die europäischen Minderheiten einen wesentlichen Beitrag geleistet. Aus diesem Grund ist es richtig, dass sich die EU – Kommission auch mit den Angelegenheiten und Forderungen der Minderheiten stärker konfrontiert“, so Daniel Alfreider weiter. „Wenn auf allen Ebenen und in allen Institutionen die Stimme der Minderheiten gehört wird, dann schaffen wir es unsere Identität mit der modernen globalen Welt in Einklang zu bringen und sie sogar weiter zu entwicklen“, so Daniel Alfreide abschließend.