Von: luk
Bozen – Der Landesfischereiverband nimmt die Entscheidung des Wassermagistrats in Rom in der Causa Achenrainschlucht erfreut zur Kenntnis und sieht sich in seiner Forderung bestätigt, dass auch trotz des anhaltenden “Ausbau-Wahns” von Wasserkraftwerken ein Ausgleich von Interessen der Energieerzeugung aber auch des Natur- und Landschaftsschutzes notwendig ist. Dieses Urteil habe auch Signalwirkung gegenüber der Politik, die sich leider immer wieder über negative Gutachten der Fachkommissionen hinwegsetzt, so der Fischereiverband.
Bereits im August erfolgte das Urteil in der Causa Achenrainschlucht, welche der WWF am obersten Wassermagistrat in Rom angestrengt hatte. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Rekurssteller, dass sich die Südtiroler Landesregierung nicht über negative Gutachten der eigenen Fachkommissionen des Landes hinwegsetzen kann. Der Landesfischereiverband Südtirol begrüßt dieses Präzedenz-Urteil, das ganz klar aufzeigt, “dass energiepolitische und damit einhergehend wirtschaftliche Interessen nur dann legitim sind, wenn sich auch naturverträglich realisiert werden können. Dies deckt sich mit der Position des Landesfischereiverbandes, dass mit der Argumentation des Klimaschutzes, die sehr oft vorgeschoben wird, um wirtschaftliche Interessen am Bau und Betrieb von E-Werken zu legitimieren nicht den Gewässerschutz aushebeln dürfen.”
“Durch den Kraftwerks-Boom, der in Südtirol durch die überaus großzügige Förderung des Staates mittels sog. Grünzertifikaten Anfang des letzten Jahrzehnts ausgelöst wurde, kamen in den vergangenen Jahren rund 200 neue, meist kleine Anlagen hinzu, sodass in Südtirol gegenwärtig über 1000 Kraftwerke laufen. Der überaus größte Teil davon sind kleine, private Anlagen oder Speichermöglichkeiten, die in erster Linie den Brieftaschen der Betreiber etwas bringen, aber für die viel gepriesene Energie-Autonomie des Landes bzw. den weltweiten Klimaschutz eher homöopathische Wirkung haben. Trotzdem wurden und werden die Interessen der Kraftwerks-Betreiber in Südtirol auch weiterhin forciert, während der Gewässerschutz, trotz europäischer und staatlicher Vorgaben, wie etwa der Wasserrahmenrichtlinie, sehr stiefmütterlich behandelt wird. Beispielsweise gibt es in Südtirol noch immer keinen Gewässerschutzplan, während der Wassernutzungsplan bereits seit über sechs Jahren Anwendung findet. Beide Pläne hätten nach den rechtlichen Vorgaben aber gleichzeitig in Kraft treten sollen, um Nutzung bei gleichzeitigem Schutz zu gewährleisten. Auch an diesem Beispiel sieht man das aktuelle Ungleichgewicht in der Südtiroler Energie- und Umweltpolitik”, so der Fischereiverband.
Dass die oberste für den Bereich Wasserkonzessionen zuständige Gerichtsbehörde in Italien die Interessen von Schutz und Nutzung weit differenzierter und ausgeglichener sieht, als die Politik in Südtirol wertet der Landesfischereiverband Südtirol als “positives Zeichen und gleichzeitig Auftrag an unsere lokalen Entscheidungsträger, bei zukünftigen Entscheidungen auch die Interessen des Gewässerschutzes gleichberechtigt abzuwägen.”