Von: bba
Bozen – Der von Regionalassessor Manfred Vallazza eingereichte Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Bürgerbeteiligungsgenossenschaften ist in der heutigen Sitzung der Regionalregierung genehmigt worden. Bürgerbeteiligungsgenossenschaften sind Formen der Bürgerbeteiligung, welche neue Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes bieten und die temporäre Anstellung von Hilfskräften sowie den Austausch von Wirtschaftsgütern wesentlich erleichtern.
Regionalassessor Manfred Vallazza zeigt sich erfreut über die Zustimmung des von ihm eingebrachten Gesetzesentwurfes. Das Ziel ist, “durch Gegenseitigkeit und Solidarität, den Bedürfnissen sozialer und beruflicher Gruppen nachzukommen”.
Die sogenannte „Bürgerbeteiligungsgenossenschaft“ ist eine Form der Genossenschaft, die sich für das Wohl der gesamten lokalen Gemeinschaft, des gesamten Bezugsgebietes und weit über die Anzahl der Mitglieder hinaus, engagiert. Über die Bürgerbeteiligungsgenossenschaften werden Güter und Dienstleistungen im Interesse der gesamten Gemeinschaft angeboten. Diese Art von Genossenschaften steht in enger Verbindung mit einem Gebiet und der dort ansässigen Bevölkerung.
Ausgangspunkt für Bürgerbeteiligungsgenossenschaften ist das Bedürfnis einer Gruppe von Menschen, das gestillt werden soll. Beispielsweise kann unbürokratisch und unter Einhaltung sämtlicher Versicherungsaspekte eine Arbeitskraft stundenweise oder auf einem bestimmten Zeitraum beschränkt, zur Pflege von Angehörigen oder der Mithilfe im Haushalt oder Betrieb, angestellt werden. Die Bedürfnisse hängen wiederum von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Ein weiteres markantes Merkmal, welches die Bürgerbeteiligungsgenossenschaften charakterisiert, ist, der wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen für betroffene Gemeinschaften, der durch erbrachte Dienstleistungen oder den Austausch von Gütern geschaffen wird. Bürgerbeteiligungsgenossenschaften können nicht gewinnorientierte Genossenschaften, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und so weiter unterstützen und komplementieren.
Daraus entwickelt sich ein „gemeinsames Handeln“, welches sich positiv auswirkt auf zwischenmenschliche und soziale Beziehungen und das Gemeinschaftsgefühls stärken, soziale Inklusion fördert sowie ungenutzte persönliche und kollektive Potentialen fördern kann.
„Die regionale Regelung bildet den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung, jedoch müssen die einzelnen Bestimmungen von der jeweiligen Provinz erlassen werden. Die Provinz hat die Möglichkeit und Kompetenz die Bürgerbeteiligungsgenossenschaften finanziell und steuerlich zu fördern und zu unterstützen“, meint Regionalassessor Manfred Vallazza. Dem genehmigten Beschluss folgt nun die Prüfung im Gesetzgebungsausschuss, bevor der Entwurf im Regionalrat zur Abstimmung gebracht werden kann.
“In Südtirol fehlen Arbeitskräfte für bestimmte Tätigkeiten und Aufgaben. Die Form der Bürgerbeteiligungsgenossenschaft kann diesem Fehlen in einigen Bereichen entgegenwirken, ohne Personal aus dem Ausland holen zu müssen. In Zeiten mit geringer Konjunktur könnten Menschen unbürokratisch vermittelt werden. Die Bürgerbeteiligungsgenossenschaften sind eine Plattform, um über ein Netzwerk Hilfe zu finden und dort einzusetzen, wo sie dringend gebraucht wird”, so Vallazza.
Vallazza sieht vor allem in der Landwirtschaft großen Bedarf an Anstellungsverhältnissen und den Austausch von Gütern wie beispielsweise landwirtschaftlichen Maschinen. “Der Austausch kann einfach und unbürokratisch über Bürgerbeteiligungsgenossenschaften abgewickelt werden”, so Vallazza.
„Bürgergenossenschaften sind vor allem für die Bergbauernhöfe eine große Hilfe. Viele Höfe werden mittlerweile nur mehr noch von einer oder wenigen, meist älteren Menschen bewohnt und betrieben. Es fehlen schlichtweg die Arbeitskräfte für die Bewirtschaftung der Höfe oder die Betreuung. Für den Bauern ist nicht relevant, ob jeden Tag eine andere Person bei der Arbeit behilflich ist, da die Arbeiten am Hof vielfältig und unterschiedlich sind“, sagt Regionalassessor Vallazza.
Vallazza sieht aber auch Vorteile in Bezug auf die Familie: „Mütter, die zuhause bei den Kindern und nicht erwerbstätig sind, können stundenweise einer Beschäftigung nachgehen. Dies erleichtert den Wiedereinstieg in das Berufsleben, bessert die Familienkasse auf und die Frau kann sich trotz Erwerbstätigkeit auch der Familie widmen.“