Von: mk
Bozen – Landtagsvizepräsident, Abgeordneter der SVP Fraktion und Regionalassessor Manfred Vallazza hat unlängst einen Beschlussantrag eingereicht, der die Landesregierung beauftragt darauf hinzuarbeiten, innerhalb 2021 die gesetzlichen Grundlagen für die Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung zu schaffen.
Künftig soll in der Gemeinschaftsverpflegung die Herkunft bestimmter Lebensmittel wie Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Eier, Obst, Gemüse sowie Säfte entweder im Menüplan gekennzeichnet oder mittels Aushang oder Informationsblatt angegeben werden. Bei Eiern wird zusätzlich die Angabe der Haltungsform verlangt.
Diese Lebensmittelkennzeichnung soll in erster Linie dem Verbraucher die Möglichkeit geben, durch transparente Information zu wissen, was am Mittagsteller liegt und um bewusst über den Kauf zu entscheiden. „Tausende von Menschen nehmen ihre Mahlzeiten zu Mittag auswärts ein. Wenn diese Menschen erst einmal über die Informationen verfügen, woher die Produkte für ihr Essen stammen, werden sie auch bewusst darüber entscheiden können, was sie konsumieren wollen und was nicht“, zeigt sich Manfred Vallazza überzeugt. Weiters sollen heimische Produzenten und der lokale Wirtschaftskreislauf hierzulande gestärkt werden. „Ziel ist es die Wertschätzung der lokalen Produktion der Lebensmittel zu erhöhen. Infolge soll der Absatz von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der hiesigen Bauern gefördert werden“, sagt Abgeordneter Vallazza.
Schließlich sei auch der Umweltaspekt ein Antriebsfaktor. Kurze Transportwege vom Produzenten hin zum Verbraucher seien ein Beitrag, um dem Klimawandel und dessen gravierenden Folgen entgegenzuwirken.
Die Einhaltung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschrift solle im Zuge der Hygienekontrollen erfolgen. „Ein nächster Schritt wird sein, über mögliche Sanktionen zu beraten. Meines Erachtens ist die Verankerung von Sanktionen essenziell, damit die gesetzmäßigen Grundlagen auch eingehalten werden“, fährt Vallazza fort. Für die privatgeführte Gastronomie wird derweil keine verpflichtende Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Dennoch sollten längerfristig Trägerorganisationen wie IDM und Tourismusverbände die privatgeführte Gastronomie durch Anreize dazu anspornen, die Lebensmittelkennzeichnung auf freiwilliger Basis anzuwenden.
Als öffentliche Gemeinschaftsverpflegung gelte die Gemeinschaftsverpflegung im Vorschulbereich, in Schulen und Universitäten, Krankenhäusern, Heimen und Tagesstätten, die von öffentlichen Körperschaften, von privaten Gesellschaften oder von privaten Rechtssubjekten im Rahmen einer Vereinbarung mit öffentlichen Körperschaften geführt werden. Betreiber derartiger Gemeinschaftsverpflegungen sollten verpflichtet werden, im Menüplan die Herkunft der Zutaten anzugeben.