Von: luk
Bozen/Rom – Das italienische Verfassungsgericht hat die automatische Zuschreibung des väterlichen Nachnamens an die Kinder als unrechtmäßig erklärt, sollten Eltern eine andere Regelung wünschen. „Damit wird die Weitergabe des Nachnamens beider Eltern möglich“, wertet die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin Renate Gebhard dieses Urteil als einen wichtigen Schritt zur Gleichstellung zwischen Mann und Frau.
Nach einem Urteil des Gerichtshofes für Menschenrechte im Jänner 2014 hat die römische Abgeordnetenkammer vor etwa zwei Jahren ein neues Gesetz zur Regelung der Nachnamen für Kinder verabschiedet. Dieses sieht vor, dass verheiratete Eltern ihren Kindern den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder beider Elternteile geben können. Die Neuregelung ist jedoch bisher nicht in Kraft, da das Gesetz noch im Senat zur Behandlung und Verabschiedung aufliegt. „Nun ist der italienische Verfassungsgerichtshof dem gesetzlichen Iter zuvor gekommen und hat die automatische Zuweisung des väterlichen Namens an eheliche Kinder für unrechtmäßig erklärt, sollten Eltern eine andere Regelung wünschen. Damit können Kinder die Nachnamen beider Eltern tragen. Sind sich Vater und Mutter nicht einig, so erhalten die Kinder laut dem Urteil wie bisher den väterlichen Namen.”
„Die ausschließliche Weitergabe des väterlichen Namens ist eine jahrhundertelange unangefochtene Gewohnheit, die den patriarchalischen Charakter unserer Gesellschaft unterstreicht“, erklärt die SVP-Kammerabgeordnete und Landesfrauenreferentin Renate Gebhard. Der von der Abgeordnetenkammer erarbeitete Einheitstext – in dem auch der Gesetzesvorschlag der Südtiroler Parlamentarierin mit eingeflossen war – überwinde dieses alte und mittlerweile nicht mehr zeitgemäße Konzept.
„Es ist schade, dass der Gesetzgeber dem Verfassungsgerichtshof nicht zuvor gekommen ist zumal die Abgeordnetenkammer das Gesetz zur Regelung der Nachnamen von Kindern bereits verabschiedet hat“, betont die Südtiroler Parlamentarierin. Dennoch sei eine gesamtheitliche gesetzliche Regelung notwendig, um für die Zukunft alle Möglichkeiten in der Namensgebung zu regeln, Zudem hatte das Verfassungsgericht in einem ähnlichen Fall im Jahr 2006 die Frage als unzulässig erklärt und den Gesetzgeber mit einer Lösung der Materie beauftragt. „Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum Fall einer brasilianisch-italienischen Familie aus Genua trägt hoffentlich dazu bei, dass nach zwei Jahren die Diskussion im Senat endlich in die Gänge kommt und das vorgelegte Gesetz endgültig verabschiedet wird und in Kraft treten kann“, betont Renate Gebhard. „So könne zum einen – wie vom Gerichtshof für Menschenrechte gefordert – die Materie geregelt und zum anderen die freie Entscheidung und die Gleichstellung beider Elternteile im Sinne eines modernen Rechtsstaates erreicht werden“, erklärt SVP-Parlamentarierin Gebhard abschließend.