"Zehn Jahre zu lang"

Verfassungsgericht kippt Südtiroler Regelung zu Enteignung

Donnerstag, 03. April 2025 | 16:46 Uhr

Von: luk

Rom/Bozen – Die italienische Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung des Südtiroler Raumordnungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Konkret geht es um Artikel 61, Absatz 2, des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, der die Dauer von Enteignungsvorbehalten auf zehn Jahre festlegte. Laut dem Urteil Nr. 37, das heute veröffentlicht wurde, verstößt diese Regelung gegen die italienische Verfassung. Zehn Jahre sind demnach zu lang, um auf Schadenersatz zu warten.

Nach Ansicht des Gerichts verletzt die zehnjährige Frist die Eigentumsrechte unverhältnismäßig und widerspricht den Artikeln 3 und 42 der Verfassung. Das nationale Recht (D.P.R. Nr. 327/2001) sieht eine Höchstdauer von fünf Jahren vor. Zwar können Regionen mit Sonderstatut und autonome Provinzen eine abweichende Regelung erlassen, dies müsse jedoch durch besondere gesellschaftliche oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt sein.

Das Gericht stellte fest, dass die Südtiroler Bestimmung allgemein eine zehnjährige Frist festlegt, ohne auf spezifische Notwendigkeiten einzugehen. Aufgrund dieser starken Abweichung vom staatlichen Recht sei die Regelung unverhältnismäßig.

Die Verfassungsrichter betonten laut der Nachrichtenagentur Ansa zudem, dass die fünfjährige Frist eine angemessene Balance zwischen öffentlichen und privaten Interessen darstelle und daher als verfassungskonforme Lösung übernommen werden könne.

Bezirk: Bozen

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