Von: luk
Bozen – Die Sonderregionen sichern sich ihre Autonomie am besten durch eine Reform der Statute: Zu diesem Schluss kommen die Forscher nach eingehender Untersuchung der Beziehungen zwischen Staat und Regionen, auch im Licht der Verfassungsreform. Am Thema Umweltschutz legen die Wissenschaftler zudem exemplarisch dar, in welcher Weise Staat und Regionen in Bereichen zusammenarbeiten können, in denen sich ihre Kompetenzen überschneiden. Die Studienergebnisse, zusammengefasst in zwei Büchern, wurden am Freitag dem Publikum vorgestellt.
So unterschiedlich die Gründe dafür waren, dass 1948 fünf italienische Regionen autonomen Status erhielten – Minderheitenschutz oder die spezifische geographische und wirtschaftliche Lage – so unterschiedlich war auch ihre nachfolgende Entwicklung, denn nicht alle nutzten die ihnen zuerkannten Kompetenzen in gleicher Weise. Gerade über den Vergleich dieser sehr verschiedenartigen Erfahrungen gelangen die Forscher zu ihrer Schlussfolgerung. „Die Sonderautonomien sind so unterschiedliche Wege gegangen, dass es zweifelhaft ist, ob man überhaupt von einer einheitlichen Kategorie sprechen kann. Sollte die Verfassungsreform in Kraft treten, täten sie alle gut daran, aktiv zu werden und ihre Statute zu reformieren. So können sie sich die Kompetenzen, die sie im Lauf der Jahre errungen haben, auch in Zukunft sichern“, erklärt die Verfassungsrechtlerin Sara Parolari.
Die Verfassungsreform dränge die Autonomieregionen geradezu, sich weiterzuentwickeln, so die so Forscher: Während die Reform die Kompetenzen der Regionen mit Normalstatut beschneidet, sind jene mit Sonderstatut nämlich durch eine „Schutzklausel“ ausgenommen, wenn sie ihre Statute einvernehmlich erneuern. Diesen Prozess hat man in Bozen schon mit dem Autonomiekonvent und in Trient mit der „consulta“ begonnen.
Eingehend behandelt wird in der Studie das Thema Umweltschutz – eine der Aufgaben, die die Verfassungsreform in zentralisierender Absicht ausschließlich in die Hände des Staates legt. Mariachiara Alberton und Federica Cittadino, Umweltrecht-Expertinnen von Eurac Research, legen dar, wie die Sonderautonomien in diesem Bereich Kompetenzen erlangen und Aufgaben übernehmen könnten: zum einen durch eine Revision ihrer Statute, zum anderen, indem sie den Mechanismus des „differenzierten Regionalismus“ ausschöpfen, der für Regionen mit Normalstatut schon gilt und den die Reform auch auf die Autonomieregionen ausdehnt. „Um Konflikte zwischen Staat und Regionen zu vermeiden, sollte man beim Thema Umweltschutz eine strenge Kompetenzaufteilung überwinden und die schon existierenden Mechanismen der Zusammenarbeit stärken“, erklärt Cittadino.