Von: mk
Bozen/Rom – „Das Verherrlichen von Nationalsozialismus und Faschismus fällt nicht unter die Meinungsfreiheit; es handelt sich dabei schlichtweg um ein Verbrechen. Als Gegenmittel ist es wichtig, die Erinnerung an die Judenverfolgung weiter wachzuhalten – gleichzeitig muss aber auch die Verbreitung entsprechenden Gedankengutes schärfer geahndet werden.“ Dies betonte SVP-Senatorin Julia Unterberger heute im Plenum des Senats bei der Diskussion über die „Züge der Erinnerung in die Konzentrationslager“.
„Es ist erschütternd, dass 15 von 100 Italienern den Holocaust leugnen. Das einzige Gegenmittel gegen diese offensichtliche Bildungslücke ist das Wachhalten der Erinnerung – etwa mit Besuchen in den Konzentrationslagern: Dort werden die Gräuel von Nationalsozialismus und Antisemitismus greifbar“, so Unterberger. Eine solche Erfahrung bleibe für immer in Erinnerung: „Es wäre gut, wenn alle italienischen Jugendlichen einmal in ihrem Leben so eine Fahrt antreten könnten.“
Es brauche aber auch eine härtere Bestrafung jener, die faschistische oder nationalsozialistische Gedanken verbreiten. Leider seien solche Gedanken in letzter Zeit wieder salonfähig geworden, erklärt die Senatorin.
Egal, ob es sich um den Faschistengruß in den Fankurven, rassistische Kommentare im Netz oder den Verkauf von Weinflaschen mit dem Antlitz von Adolf Hitler oder Benito Mussolini handle: „Es gibt verschiedene Formen, um das menschenverachtende Gedankengut zu verbreiten: Allesamt dürfen nicht geduldet werden!“ Deshalb haben die Senatoren der Autonomiegruppe bereits am Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf wiedereingebracht, der die Verschärfung des Mancino – Gesetzes vorsieht.
„Ich glaube, die Zeit für diese Gesetzesverschärfung ist reif: Es braucht strengere Regeln, welche die erzieherischen Bemühungen hinsichtlich der Lehren aus der Vergangenheit flankieren“, so Unterberger.