Von: mho
Bozen – Eigentlich sollte die Kommunikation zwischen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen schon seit 11. August nur noch auf drei Wegen erfolgen: über PEC, über eGov-Dienste, die über das Bürgerkonto oder über die Bürgerkarte zugänglich sind, und über Datenaustausch zwischen Anwendungen, wie beispielsweise die elektronische Rechnung. Alle Verwaltungen sollten dazu verpflichtet werden, alle Dokumente im Original in digitaler Form zu erstellen. Diese Form der Kommunikation wurde auch eigens in der Gesetzesnovelle zur offenen Verwaltung (Landesgesetz Nr. 17/1993) geregelt.
In allerletzter Sekunde verschob der Ministerrat den Start der Digitalisierung im Sommer dann aber doch. “Auch wenn die längere Vorbereitungszeit auch vielen Südtiroler Unternehmen durchaus willkommen, müssen wir uns der digitalen Kommunikation stellen”, betont IT- und Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg. Zum einen könne die Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung dann in Zukunft schneller und einfacher abgewickelt werden, zum anderen würden auf Staatsebene heute bereits viele öffentliche Dienste nur mehr digital abgewickelt. “Die Digitalisierung der Dienste setzt allerdings die Verschlankung und Vereinfachung der Prozesse voraus”, gibt Deeg zu bedenken.
eGov-Dienste ausgebaut
Die Landesabteilung Informationstechnik arbeitet mit Hochdruck daran, auch den Bürgern die Online-Formulare schmackhaft zu machen. Mehr als 200 Formulare soll es in gut drei Jahren als eGov-Dienste geben. “Wir wollen die Bürger in das digitale Zeitalter begleiten und unsere Dienste möglichst anwenderfreundlich und einfach anbieten, um vorhandene Ängste zu überwinden und das große Potential der Digitalisierung als Entwicklungschance zu verankern”, betont IT-Landesrätin Waltraud Deeg. Einer dieser Dienste ist die Online-Schulanmeldung. Seit drei Jahren müssen Eltern nicht mehr persönlich beim Direktor vorsprechen, wenn sie ihre Kinder anmelden wollen. Die meisten machen das dennoch: “Das könnte daran liegen, dass sie sich ein Bild von der Schule machen wollen”, sagt Martin Prosch. Als der Informatiker der Landesverwaltung seine eigene Tochter in die Schule anmeldete, konnte er seine eigene Seite auch gleich testen.
Offene und transparente Veraltung
“Die Verwaltung muss ihrer Rolle als moderner Dienstleister nachkommen”, betont Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg immer wieder. Mit dem Gesetz zur offenen Verwaltung sei ein Paradigmenwechsel eingeleitet worden: Erstmals hat die Landesregierung verbindliche Bearbeitungsfristen für Verwaltungsverfahren festgelegt. Für den Abschluss der Verwaltungsverfahren gilt demnach grundsätzlich eine Frist von 30 Tagen. Falls Verfahren zum Schutz des öffentlichen Interesses oder angesichts ihrer Komplexität mehr Zeit beanspruchen, kann sie auf 180 Tage ausgedehnt werden. Das Gesetz sieht aber auch mehr Eigenerklärungen vor und eine verständlichere Amtssprache.
Eine digitale Amtstafel, aber auch die Digitalisierung der Kommunikationsformen und die Bereitstellung der Daten der öffentlichen Verwaltung als “Open Data” ermöglichen zudem einen raschen und unmittelbaren Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltungen. Nun gelte es, verwaltungstechnische und auch normative Maßnahmen zu setzen, die das Verwaltungsverfahren vereinfachen, sagt die Landesrätin. Ganz oben auf der Agenda: eine ständige Aus- und Weiterbildung der Bediensteten sowie die weitere Digitalisierung der Dienste.
EIM-Plattform für Digitalisierung der Verwaltungsverfahren
Zum Schluss noch ein Blick in die Zukunft: Um das Ziel einer digitalen Verwaltung mit der nötigen Entschiedenheit voranzutreiben, schafft die Landesregierung eine moderne EIM-Plattform (Enterprise Information Management) an. EIM-Plattformen bestehen im Wesentlichen aus einer modernen ECM-Plattform (Enterprise Content Management) gepaart mit einer BPM-Plattform (Business Process Management), mit der Verwaltungsverfahren nahezu ohne Programmieraufwand sondern per Konfiguration schnell und kostengünstig realisiert werden können. Das neue System soll unter anderem die seit über zehn Jahren bestehende und damit ins Alter gekommene Dokumentenverwaltungs- Plattform der Landesverwaltung ersetzen. “Damit wollen wir die Landesverwaltung in absehbarer Zeit und mit vertretbaren Ausgaben ins digitale Zeitalter führen”, erklärt IT-Landesrätin Waltraud Deeg. Die Anschaffung dieser Plattform mache es zudem möglich, die vom Strategieplan ‘Südtirol digital SD 2020’ vorgesehene Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und dabei Betriebs- und Weiterentwicklungskosten zu reduzieren.