Meran

Verwaltungsgericht annulliert Bauleitplan-Änderung für die 1.-Mai-Straße

Donnerstag, 27. Juni 2024 | 11:51 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Meraner Grünen bedauern, “dass sich der Bau von Wohnungen in der 1.-Mai-Straße wegen grober Missachtung der Gesetze durch die Stadtregierung verzögert.” “Das Verwaltungsgericht hat Anrainer, die gegen die unausgereifte und handwerklich schlecht gemachte Bauleitplan-Änderung Rekurs eingereicht hatten, auf ganzer Linie Recht gegeben: Zu hohe und große Gebäude, Nicht Beachtung des hydrologischen Risikos und eine neue Straße, die im Widerspruch zum geltenden Verkehrsplan steht. SVP, Civica und Alleanza haben alle diesbezüglichen Einwände, die Bewohner des Viertels Maria Himmelfahrt in schriftlichen Eingaben vorgelegt und welche die Grünen bei der Debatte im Gemeinderat vorgebracht hatten, als haltlos abgelehnt. Nun, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts muss die Planung für die dringend benötigten erschwinglichen Wohnungen von vorne beginnen.”

Bereits unter der Regierung Rösch gab es Gespräche mit Verantwortlichen des Wohnbau-Instituts zum Bau von zwei Gebäuden für Mietwohnungen für unterschiedliche Kategorien von Mietern. “Eine Kubatur-Erhöhung, wie sie die derzeitige Stadtregierung vorhatte, war nicht geplant, da dieses Viertel schon dicht besiedelt ist. Dieses Vorhaben wurde allerdings von den Regierungspartnern SVP und Alleanza nicht unterstützt; vor allem Stadtrat Zaccaria hat sich gegen Mietwohnungen ausgesprochen und die Variante mit privaten Bauherren zur Errichtung von Eigentumswohnungen bevorzugt”, so die Grünen.

Was beanstandet das Verwaltungsgericht im Einzelnen?

“Es sind mehrere Punkte, die von den Kläger*innen vorgebracht und vom Verwaltungsgericht akzeptiert wurden”, betont Gemeinderat Andrea Rossi “und die leider bestätigen, dass die Stadtregierung von SVP, Civica und Alleanza bei dieser Operation die geltenden Vorschriften völlig ignoriert und sehr schlampig gearbeitet hat. Laut Urteil hat die Gemeinde Meran Gesetze und städtebauliche Verordnungen gebeugt und missachtet. Schwere Worte der Richter.”

Gemeinderat Toni Ladurner verweist auf weitere Mängel oder Unterlassungen, die von den Klägern aufgezeigt und vom Verwaltungsgericht bestätigt wurden: “Es wurde versäumt oder für nicht notwendig erachtet, für eine so wichtige städtebauliche Veränderung die erforderliche Stellungnahme der Landeskommission für Raum und Landschaft einzuholen. Beanstandet wird, dass die Höhe der Gebäude und die Baudichte (es ist eine Erhöhung von 3,5m³ / m² auf 5m³ / m² vorgesehen) für das Viertel nicht angemessen ist. Kritisiert wird die Enteignung von Privateigentum für den Bau einer neuen Straße, die in den gültigen Plänen (Masterplan, Verkehrsplan) nicht vorgesehen ist. Schließlich wird auch beanstandet, dass die vom Gesetz vorgesehene Kompatibilitätsprüfung für ein Gebiet mit hohem hydrologischen Risiko nicht im Vorfeld durchgeführt wurde.” Es seien keine Formfehler, die das Verwaltungsgericht beanstandet. Es handle sich vielmehr um schwere Beanstandungen der Entscheidungen der Stadtregierung.

Die grüne Ratsfraktion betont, wie wichtig es sei, dass neutrale Gerichte aktiv werden und zeigt sich gleichzeitig zuversichtlich, dass nun ein verträglicheres Projekt folgen kann, das die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt. „Wir sehen die dringende Notwendigkeit neuer, erschwinglicher Wohnungen in Meran. Wir können aber Beschlüsse, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen und die Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern nicht oder zu wenig berücksichtigen, nicht mittragen. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadtregierung aus diesem Fehltritt die notwendigen Konsequenzen zieht und bei neuen Wohnbauprojekten mehr Kompetenz und Sensibilität zeigt”, so Gemeinderätin Marlene Messner abschließend.

Bezirk: Burggrafenamt