Von: mk
Sarns – Mit Beschluss vom 14. November 2024 hat das Verwaltungsgericht Bozen auf Grundlage der Verhandlung vom 12. November 2024 dem Antrag der Gemeinde Brixen stattgegeben, die Wirkung des Dekrets des Landes auszusetzen, mit dem die Eröffnung der Schottergrube in Sarns genehmigt wurde.
Bürgermeister Andreas Jungmann begrüßt die Entscheidung des Gerichts: “Dieser Schritt ermöglicht es, alle relevanten rechtlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen. Es ist uns wichtig, dass alle Anliegen der Gemeinde und vor allem der Bürger von Sarns im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.”
Das Gericht kam im Rahmen einer summarischen Prüfung zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten des Rekurses der Gemeinde nicht ausgeschlossen sind und ein schwerwiegender, nicht wieder gutzumachender Nachteil bis zur endgültigen Entscheidung über den Rekurs bestehen könnte.
Die Verhandlung zur Hauptsache wurde auf den 23. April 2025 anberaumt. Bis zu dieser Entscheidung darf die Schottergrube in Sarns nicht eröffnet werden.
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