Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat beschlossen, Führungsverzeichnisse für die Besetzung der Spitzenpositionen im Sanitätsbetrieb einzurichten.
Auf vier Verzeichnisse wird künftig bei der Besetzung der Führungspositionen im Sanitätsbetrieb zurückgegriffen. Bei ihrer Sitzung gestern hat die Landesregierung die Schaffung dieser Verzeichnisse beschlossen. In ein erstes Verzeichnis sind Personen eingetragen, die für eine Ernennung zur Generaldirektorin oder zum Generaldirektor des Sanitätsbetriebs geeignet sind. In den weiteren drei Verzeichnissen scheinen jene Personen auf, welche die Voraussetzungen für eine Ernennung zum Sanitäts-, Pflege- oder Verwaltungsdirektor erfüllen. Die Landesabteilung Gesundheit wird die Verzeichnisse führen.
In Zukunft wird die Landesregierung bei Ernennung des Generaldirektors genauso aus den Personen wählen, die in dieses Verzeichnis eingetragen sind, wie sich der Generaldirektor an die neu geschaffenen Verzeichnisse halten wird, wenn er den Sanitäts-, den Pflege- oder den Verwaltungsdirektor ernennt.
“Die Einrichtung dieser Verzeichnisse ist ein wichtiger Schritt in der Neuorganisation der Führungs- und Verwaltungsstruktur des Landesgesundheitsdienstes”, sagt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.
Die Verzeichnisse für die Ernennung der Führungskräfte werden laufend aktualisiert. Die Möglichkeit zur Eintragung in die Verzeichnisse wird über eine öffentliche Kundmachung publiziert.